Antrag Nr. 15-2096/2021:
Überprüfung der Zusammenarbeit mit Ströer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Überprüfung der Zusammenarbeit mit Ströer

Antrag

Zusätzlich:

Die LHH fordert die Ströer Deutschland GmbH auf, zu erläutern nach welchen ethischen, rechtlichen, politischen und anderen Kriterien sie Werbeanzeigen und Motive prüft. Außerdem möge das Unternehmen erklären, warum in der Vergangenheit frauenfeindliche Kampagnen und politische Hetzkampagnen verbreitet wurden. Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, ob das Unternehmen eine eigene Beschwerdestelle für die Meldung individuell verletzender oder herabsetzender Werbemotive unterhält.

Der Bezirksrat fordert die LHH auf, dem Unternehmen Ströer mitzuteilen, dass politische Hetzkampagnen und Werbeanzeigen die Frauen oder Männer auf ihre Sexualität reduzieren oder herabwürdigend darstellen im Stadtgebiet nicht geduldet werden.

Begründung


Zusätzlich:
Bereits im vergangenen Jahr waren an zahlreichen Bushaltestellen und Werbewänden in Hannover frauenverachtenden Plakate angebracht worden (diese ließ die Üstra nach öffentlichen Protesten entfernen).

Die Aussage der Ströer GmbH, sie sei nicht für die Inhalte und Gestaltung der Werbung verantwortlich, und könne "keine Werbung ablehnen, die nicht gegen Gesetze oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstößt", darf von der LHH nicht mitgetragen werden. (https://www.tagesschau.de/investigativ/negative-kampagne-gruene-101.html )

Mit (politischen) Hetzkampagnen und Werbeanzeigen die Frauen oder Männer auf ihre Sexualität reduzieren oder herabwürdigend darstellen, darf die LHH als Vertragspartner von Ströer kein Geld einnehmen.

[1] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1000806.php