Anfrage Nr. 15-2096/2014:
Barrierefreiheit im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Barrierefreiheit im Stadtbezirk Ricklingen

In der Straße Ossietzkyring am Mühlenberg sind zum Teil die Bordsteinabsenkungen sehr hoch, so dass Bürgerinnen und Bürger mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer/innen erhebliche Probleme haben, die Straßenseite zu wechseln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird Barrierefreiheit definiert und gibt es hierfür rechtliche Regelungen?
2. Gilt die Barrierefreiheit nur bei Absenkungen an Straßeneinmündungen und Kreuzungen, oder auch für Absenkungen z.B. an Grundstückseinfahrten.
3. Ist der Bezirk Ricklingen (öffentlicher Raum und öffentliche Gebäude) barrierefrei?