Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Karsten Plotzki
Bezirksratsherr Karsten Plotzki
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An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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Zur Sicherung der Reisenden am Bahnsteig, unter anderem Hannover Kleefeld und Hannover Karl-Wiechert-Allee, kommt ein Risikomodell zur Anwendung. Nach der Berechnung des individuellen und kollektiven Risikos an jedem Bahnsteiggleis werden ausgewählte Sicherungsmaßnahmen zur Minimierung von möglichen Gefährdungen aus dem Bahnbetrieb definiert. Diese Sicherungsmaßnahmen gehen grundsätzlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
So wird für jedes Bahnsteiggleis eine standardisierte, EDV-gestützte Risikoberechnung erstellt. Dieser Risikoberechnung liegen bestimmte Parameter, wie z.B. Bahnsteigbauart, Bahnsteigbreite, Aufbauten auf Bahnsteigen, Geschwindigkeit von Güter- und Personenzügen, Anzahl Ein- und Aussteiger und Personengruppen, zur Berechnung des individuellen und kollektiven Risikos zu Grunde.
Für diese Risikoanalyse sind sämtliche Unfälle an Bahnsteigen über einen 10-jährigen Betrachtungszeitraum ausgewertet sowie eine Vielzahl von Einflussfaktoren – die aus dem Bahnbetrieb heraus auf Bahnsteige wirken – berücksichtigt worden. Dies geschah mit Unterstützung des schweizerischen Ingenieurbüros Ernst Basler+Partner AG. Bei der Entwicklung des Risikomodells hat das Eisenbahn-Bundesamt mitgewirkt und das Modell als anerkannte Regel der Technik bestätigt.
Grundsätzlich hat die Deutsche Bahn AG, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit am Bahnsteig zu gewährleisten. Seit 1998 gibt es auf Bahnsteigen mit einer zulässigen Durchfahrtsgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h mehrstufige Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. durchgehende weiße Sicherheitslinien. Des Weiteren hat sich die Deutsche Bahn AG bereits im Jahre 2000 mit Fachleuten der DB Systemtechnik und in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Infrastruktur im Rahmen eines Forschungs- und Technologieprojektes intensiv mit der Fragestellung der aerodynamischen Wechselwirkungen von Fahrzeugen und Infrastruktur beschäftigt. In diesem Projekt wurde insbesondere auch der Nachweis über die aerodynamischen Wirkungen am Bahnsteig bei durchfahrenden Zügen geführt. In den Analysen wurden sowohl Personen- als auch Güterzüge in verschiedenen Geschwindigkeitsbereichen einbezogen. Die Ergebnisse aus dieser Simulationsmethodik – zur Beurteilung des aerodynamischen Belastungsniveaus bei Zugvorbeifahrten am Bahnsteig – bilden u.a. Grundlage für die erwähnten Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Reisenden vor möglichen Gefahren aus dem Bahnbetrieb.
Der Gesetzgeber fordert eine zwingende Ausstattung mit Lautsprecheranlagen ab einer Geschwindigkeit größer 160 km/h, durch das Risikomodell kommt die akustische Sicherungsmaßnahme bereits an Stationen mit geringeren Geschwindigkeiten zur Anwendung. Dies erfolgt unter Beachtung des Bundesemissionsschutzgesetzes und der Verordnungen der Länder.
In einer ersten Stufe sind an Bahnsteiggleisen mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h die Sicherungsmaßnahmen „Markierung der freizuhaltenden Fläche“ und „Schild (Warnung vor ein- und durchfahrenden Zügen)“ erforderlich. Bei umfangreicheren betrieblichen Einflussfaktoren sind in einer zweiten Stufe zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie „Schraffur der freizuhaltenden Fläche“ und „Hinweisschild Schraffur“, umzusetzen. In der dritten Stufe ist zusätzlich die Sicherungsmaßnahme „Hinweis Zugbetrieb (akustische zugbezogene Hinweisansage)“ erforderlich. In der vierten, höchsten Stufe ist zusätzlich die Sicherungsmaßnahme „zuggenaue Warnansage“ erforderlich.
Wir können Ihnen versichern, dass alle Bahnsteige entsprechend den anerkannten Regeln der Technik - der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – errichtet wurden und eine behördliche Betriebsgenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vorliegt. Darüber hinaus werden die Regeln der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (Telematikanwendungen für den Personenverkehr, TSI TAP und für eingeschränkt mobile Personen, TSI PRM), erfüllt.