Antrag Nr. 15-2091/2009:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1535/2009 - Mietkostenübernahme für die Kleine Kindertagesstätte "Die Moorrüben" Hahnenstr. 11, 30167 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1535/2009 - Mietkostenübernahme für die Kleine Kindertagesstätte "Die Moorrüben" Hahnenstr. 11, 30167 Hannover

Antrag

Der oben genannte Antrag (DS 1535/2009) wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
  • Die Mietkosten für das Jahr 2009 werden rückwirkend zum 01.04.2009 zu einem Anteil von 50% (ca. 3.000 Euro) durch die Stadt Hannover als Beihilfegewährung übernommen.

Begründung

Der Verein "Die Moorrüben e. V." betreibt seit dem 01.04.2009 im Stadtteil Nordstadt in der Hahnenstr. 11, 30167 Hannover die Kleine Kindertagsstätte "Die Moorrüben".
In dieser Einrichtung werden zurzeit 9 Krippenkinder betreut. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt bereits vor. Zum 01.08.2010 soll das Betreuungsangebot ausgebaut werden. Es sollen dann maximal 10 Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Die 1995 gegründete Elterninitiative eröffnete am 01.01.1997 eine Krippengruppe in Hannover-Nordstadt, Im Moore 1 und betreute dort 8 Krippenkinder. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Studentenwerk Hannover wurden diese Räumlichkeiten vom Studentenwerk mietfrei zur Verfügung gestellt.
Aufgund einer nachgewiesenen Schadstoffbelastung wurde die weitere Kinderbetreuung in dem Objekt Im Moore 1 unmöglich. Das Studentenwerk Hannover konnte keine neuen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Der Verein hat sich darauf die neuen Räumlichkeiten in der Hahnenstraße 11 selbst gesucht und ist umgezogen. Eine erneute Mietkostenübernahme wurde vom Studentenwerk abgelehnt.

Der Verein hat sich Ende 2008 nach eigenen Aussagen an die Stadt Hannover (Fachbereich Jugend und Familie) gewandt und auf die Problematik des Schimmelbefalls in den damals betriebenen Räumen hingewiesen. Außerdem wandte sich der Verein mit der Bitte um Hilfestellung an die Kinderladeninitiative, die dem weiteren Prozess beratend beigestanden hat. Mit Schreiben vom 09.01.2009 wurde dem Fachbereich das entsprechende Gutachten zum Schimmelbefall
sowie der Antrag zur Mietkostenübernahme zugestellt. Mit Schreiben vom 26.01.2009 wurden ferner ein Muster des Mietvertrags, Detailpläne zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten sowie eine Betriebserlaubnis der zuständigen Landesschulbehörde vorgelegt. Daraufhin stellte der Fachbereich zunächst telefonisch in Aussicht, dass eine Mietkostenübernahme möglich sei. Diese Aussage wurde nach Angaben des Vereins kurze Zeit später zurück gerufen.
Mit Hilfe der Kinderladen-lnitiative wurden zwischenzeitlich die Pläne für das gefundene Objekt in der Hahnenstr. 11 , 30167 Hannover konkretisiert. Genau im Zeitraum der telefonischen Zusage und dem Widerruf dieser Zusage endete die Befristung des Mietangebotes. Der Verein entschloss sich daher
zum Wohle der Kinder und in dem Wissen, dass die Zusage zur Mietkostenübernahme nicht schriftlich sondern nur telefonisch gegeben wurde, zur Unterschrift des Mietvertrags, da sonst das Objekt an Dritte vergeben worden wäre.
Am 13.02.2009 wurde der Verein nach eigenen Angaben durch den Fachbereich Jugend und Familie telefonisch darüber informiert, dass die Übernahme der Mietkosten in Form der Beihilfegewährung für das laufende Jahr 2009 nicht gewährt werden könnte, da der Verein eine zu kostspielige Personalstruktur hätte.
In einem darauffolgenden Termin, zu dem auch die Kinderladeninitiative anwesend war, wurde die Begründung zur Versagung des Betriebskostenzuschusses dahingehend geändert, dass der Antrag zur Übernahme entsprechender Kosten zu spät für das laufende Haushaltsjahr gestellt worden wäre. Der Verein hat stets im Sinn der Gesundheit der Kinder und des Personals gehandelt. Eine rechtzeitige Beantragung der Mittel im Haushaltsjahr 2009 war aufgrund des erst nach Beschluss des Haushalts 2009 bekanntwerdenden Schimmelbefalls dem Verein nicht möglich. Es wurde Seitens des Vereins umgehend nach bekannt werden der Gesundheitsgefährdung der Kontakt zu dem Fachbereich Jugend und Familie gesucht und kurzfristig eine Lösung vorgeschlagen, die auch von der Kinderladen-lnitiative und der Landesschulbehörde unterstützt wurde. Um keine längere Gesundheitsgefährdung der Kinder zu riskieren, bot der Verein von sich aus an, für die Mietkosten im Jahr 2009 selbst aufzukommen. Da der Verein selbstständig und aktiv eine Lösung erarbeitet, zur Renovierung der neuen Räumlichkeiten ebenfalls Eigenleistung eingebracht hat und der Fachbereich Jugend und Familie undeutliche Aussagen zur Finanzierungsübernahme der Mietkosten für das Jahr 2009 getroffen hat, scheint die vollständige Versagung eines Mietkostenzuschusses für das Jahr 2009 ungerechtfertigt und eine Aufteilung
der anfallenden Mietkosten für den Zeitraum vom 01.04.2009 - 31.12.2009 zu gleichen Teilen sinnvoll.