Anfrage Nr. 15-2088/2012:
Geschützte Tierarten: Die Lerche und die Nachtigall in der Nähe des geplanten Logistikzentrums

Inhalt der Drucksache:

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Geschützte Tierarten: Die Lerche und die Nachtigall in der Nähe des geplanten Logistikzentrums

Auf dem Gelände des geplanten Logistikzentrums „Messe-Nord“ befinden sich nach Auskunft des Fachbereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (vom 25.06.2012, Anlage 1 zur Drs.-Nr. 1814/2012) nach dort 2011 und 2012 durchgeführten Kartierungen keine artengeschützten Amphibien, Reptilien (Zauneidechse) oder Vogelarten wie Flussregenpfeifer, Wachtelkönig oder Wanderfalken – mit Ausnahme von fünf Brutpaaren der Feldlerche und einem Brutpaar der Nachtigall. Von den Feldlerchen hat allerdings nur ein Paar (beim eingezäunten Hubschrauberlandeplatz) auch einen Bruterfolg zu verzeichnen – die anderen vier Brutpaare verzeichnen keinen Bruterfolg, weil sie schon jetzt starken Störungen durch Spaziergänger oder freilaufende Hunden ausgesetzt sind (Anlage 2 zu Drs.-Nr. 1814/2012, S.73). Dem will die Verwaltung nun mit der Errichtung sogenannter „Lerchenfenster“ begegnen.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie sind solche „Lerchenfenster“ ausgestattet und welchen Erfolg hat die Verwaltung mit der Anlage solcher Lerchenfenster bislang innerhalb der Region Hannover erzielt?
2) Welche Maßnahmen sind für den Arterhalt des Nachtigallen-Brutpaares vorgesehen?
3) Wie viele Feldlerchen und Nachtigallen (insbesondere Brutpaare) gibt es innerhalb der beiden vom Logistikzentrum betroffenen Stadtbezirke Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode?