Drucksache Nr. 15-2087/2022 N1 S1:
Entscheidung
Barrierearme Gestaltung des Überwegs der Cellerstr./Lister Meile
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 05.09.2022
TOP 10.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
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1. Entscheidung
15-2087/2022 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Barrierearme Gestaltung des Überwegs der Cellerstr./Lister Meile
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 05.09.2022
TOP 10.3.1.1.

Beschluss

Am Überweg auf der Lister Meile über die Celler Straße werden folgende Maßnahmen vorgenommen, um ein problemloses Überqueren auch für Personen mit eingeschränkter Sehkraft zu ermöglichen:

1. Auf beiden Seiten der Celler Straße werden taktile Leitstreifen in den Boden eingelassen, welche zur jeweiligen Lichtsignalanlage führen.
2. Die Mittelinsel erhält taktile Leitstreifen auf beiden Seiten als Abgrenzung zur Fahrbahn.
3. Auf der Mittelinsel wird am Mast der Lichtsignalanlage ein weiterer gelber Kasten für das Anfordern des Tonsignals der Ampel angebracht.
4. Das Tonsignal wird so umprogrammiert, dass es bei einmaligem Betätigen über zwei Ampelphasen aktiviert bleibt.
5. Die Bordsteinkante wird auf gesamter Länge auf beiden Seiten des Überwegs abgesenkt.

Entscheidung


Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt.

1. Die Fahrbahnränder der Celler Straße werden mit differenzierten Bordhöhen mit 6 cm bzw. 0 cm Ansicht in Teilbereichen umgebaut. Davor wird das Pflaster mit taktilen Leitelementen in den Seitenanlagen durch ein Richtungsfeld bzw. Sperrfeld ergänzt. Zusätzlich wird zur Verbesserung der Auffindbarkeit ein Auffindestreifen auf 3,0 m Länge in die Lister Meile geführt, somit sind die an der Celler Straße längslaufenden Zufußgehenden berücksichtigt. Für den Fußverkehr aus der Lister Meile wird eine Ergänzung mit Auffindestreifen Thema bei einer späteren Umgestaltung der Lister Meile sein.

2. Die Mittelinsel wird auf der Breite der Fußgängerfurt mit einer Absenkung auf 0 cm versehen, somit wird verdeutlicht, dass der querende Fußverkehr dort nicht anhalten muss und die Fahrbahn in einem Zug passieren kann. Bei dieser Ausführung sind taktile Leitelemente auf der Mittelinsel richtliniengerecht nicht erforderlich.


3. Der Aufenthalt auf der Mittelinsel ist nicht geplant und auch nicht sinnvoll, da die Tiefe der Mittelinsel dafür nicht ausreichend ist (erst recht nicht für Personen mit einem Blindenstock). Um zu verdeutlichen, dass auf der Mittelinsel keine weitere Anforderung möglich ist, werden die taktilen Anforderungstaster für blinde und sehbehinderte Personen so geändert, dass die Symbolik dies eindeutig beschreibt.
Zudem beträgt die Mindestfreigabezeit des akustischen Signals 15 s. Während dieser Zeit ist selbst bei einer sehr langsamen zugrunde gelegten Gehgeschwindigkeit von 1 m/s, wie sie für mobilitätseingeschränkte Personen rechnerisch verwendet wird, die Mittelinsel bereits wieder verlassen.
Sollten derzeit dort blinde und sehbehinderte Personen ihre Querung unterbrechen, liegt dies eher an der Missverständlichkeit der Situation (welche durch die geänderte Symbolik verringert wird) als an der Länge der Querung.

4. Durch die unter 3. beschriebene Anpassung ist dies nicht notwendig.

5. Wie unter Punkt 1. beschrieben, werden differenzierte Bordhöhen richtliniengerecht eingebaut.