Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Betagte Bewohner*innen im Stadtbezirk Ricklingen seit Wochen ohne Heizung und Warmwasser - was tut die Stadt?
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.11.2024
TOP 6.6.
Die Goerdelerstraße 4 wird ausschließlich von älteren Menschen bewohnt - in dem Gebäude wurde seinerzeit ein Altenheim betrieben. Wie jetzt bekannt wurde, ist seit drei Wochen die Heizung offensichtlich defekt und die Wohnungen der Senior*innen werden dadurch auch nicht mit warmem Wasser versorgt. Versuche bei der Hausverwaltung eine Wiederherstellung der Heizanlage zu erreichen, waren bisher nicht erfolgreich. Eine Hausmeister*in oder eine Ansprechperson vor Ort gibt es nicht. Im Sommer war der Aufzug etwa zwei Wochen lang außer Betrieb, was besonders für hochbetagte und mobilitätseingeschränkte Personen zu erheblichen Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags führt. Bei den zurzeit herrschenden herbstlichen Temperaturen ist ein Ausfall von Heizung und Warmwasserversorgung für diese besonders schutzbedürftigen Mitbürger*innen nicht hinnehmbar. Das Verhalten der Vermieterin LEG Immobilien SE gefährdet die Gesundheit der Bewohner*innen. In dieser Situation bedürfen die Bewohner*innen der Anlage der Unterstützung durch die zuständigen Stellen der Stadt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Was unternimmt die Stadt, damit die Missstände in der Wohnanlage Goerdelerstraße 4 abgestellt und die berechtigten Interessen der besonders schutzbedürftigen Bewohner*innen gegenüber der Vermieterin durchgesetzt werden?
2. In welchen weiteren Fällen in Ricklingen hat die Stadt 2024 eingegriffen, wo marktbeherrschende Immobiliengesellschaften ihren Verpflichtungen zur Instandhaltung nicht nachkommen und es dadurch zu gravierenden Ausfällen technischer Anlagen gekommen ist?
3. Beabsichtigt die Stadt die Möglichkeiten und Ansprechstellen zu verbessern, an die sich Bürger*innen in solchen Konflikten wenden können und Hilfe erwarten können?
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Die geschilderten Probleme sind mietrechtlicher und somit zivilrechtlicher Natur. Sie stellen für sich genommen keinen ahndungsfähigen Verstoß gegen das öffentliche Baurecht dar. Die Durchsetzung des Zivilrechts erfolgt nicht durch staatliche Stellen, sondern zwischen den Privaten selbst. Diese müssen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, selbst gegen die Vermieterin vorgehen.
Zu Frage 2:
Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 1, die Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht obliegt nicht staatlichen Institutionen.
Zu Frage 3:
Wir verweisen erneut auf die Antwort zu Frage 1. Primär sind Rechtsanwält*innen die Rechtsvertreter in privaten Rechtsstreitigkeiten. Zudem können sich die Mieter*innen an diverse private Organisationen zur Vertretung von Mieter*innen-Interessen wenden. Ferner besteht die Möglichkeit, das für Ricklingen zuständige Schiedsamt anzurufen und um ein Schlichtungsverfahren zu ersuchen.