Antrag Nr. 15-2078/2020:
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt - Einschränkungen des Grabartenangebotes

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt - Einschränkungen des Grabartenangebotes

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Drucksache ist wie folgt zu ändern und den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:

1. Der Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) ermöglicht bis zum Jahr 2050 noch Erdbestattungen in bestehenden Familiengrabstätten. Eine Umbettung bereits Verstorbener findet nicht statt. Ab dem 01.01.2050 sind Erdbestattungen jeglicher Art einzustellen. Urnenbestattungen sind auch nach 2050 erlaubt.

2. Für die bis zur Teilschließung eingerichteten Erdgrabstätten ist entsprechende Rechtssicherheit bis zum Auslaufen der jeweiligen Ruhezeit herzustellen.

3. Es ist jährlich das Grundwasser auf Substanzen im Zusammenhang mit Erdbestattungen im nahen Umfeld des Friedhofes zu untersuchen.

4. Die Verwaltung hat ein Informationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, in dem alle relevanten Akteure umfassend informiert werden (Bürgerinnen und Bürger Badenstedt, Bürgerverein Badenstedt, umliegende Kirchengemeinden, das Seniorenheim des Diakonischen Werks, etc.).

5. Für neue Erdbestattungen ist für Bürgerinnen und Bürger aus Badenstedt und Davenstedt die Möglichkeit einzurichten auf dem Stadtteilfriedhof Ahlem bestattet zu werden.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Bürgerversammlung anzuberaumen und in dieser noch einmal ausführlich die Gründe für die notwendige Einstellung von Erdbegräbnissen darzulegen und hierzu auch einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Begründung


Friedhöfe sind der Spiegel unserer Gesellschaft, der Geschichte und ein Kulturgut der besonderen Art. Grabsteine sind oftmals auch Kunstwerke, die nicht nur die Namen und Hinweise zu den Verstorbenen tragen, sondern auch im Stadtbezirk von deren Leben, Persönlichkeit und Verdiensten erzählen. Der Friedhof als Ruheplatz der Toten und Ort der Trauer ist daher aus gutem Grund im unmittelbaren Umfeld anzufinden. Hier treffen sich Menschen, sprechen miteinander, geben sich oftmals gegenseitig Halt in der Trauer, bieten den Raum für eventuelle neue Kontakte und das darf den Trauernden daher nicht mutwillig genommen werden. Eine Umbettung der Särge bedeutet darüber hinaus einen vermeidbaren Eingriff in die Totenruhe, der bei den Angehörigen eine hohe emotionale Belastung darstellt. Wenn wir uns vor Augen halten, dass insbesondere ältere, bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger künftig einen weiten Weg auf sich nehmen sollen, um ihre Angehörigen und Freunde zu betrauern, so empfinden wir das als unzumutbar! Es ist unsere Verpflichtung, diese wichtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich wahrzunehmen. Eine zeitnahe Teilschließung und Leichen-Umbettung stellt daher einen riesigen mentalen und gefühlsmäßig stark belastenden Eingriff für die Bevölkerung dar und deckt sich nicht mit der Aufgabe der Verwaltung, die Interessen der Bürger zu wahren.

Vor dem Hintergrund der schlechten Verwesungsbedingungen des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu) ist dennoch eine grundsätzliche Einschränkung des Angebots an Erdbestattungen herbeizuführen. Insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, die langjährige Familiengrabstätten auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt haben, sollte mit der Übergangsfrist eine lange Rechtssicherheit gegeben werden. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wünschen sich aus religiösen Gründen eine Erdbestattung und dieses Recht sollte ihnen auch im Stadtbezirk gewährt werden. Mit der Öffnung des Stadtteilfriedhofs Ahlem wird ihnen diese Alternative dauerhaft eröffnet.