Anfrage Nr. 15-2078/2015:
Ordnungsgemäße Wiederherstellung von Straßen nach Bauarbeiten

Inhalt der Drucksache:

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Ordnungsgemäße Wiederherstellung von Straßen nach Bauarbeiten

Laut den Schilderungen einiger Bürger kommt im Stadtbezirk an einigen Stellen immer wieder vor, dass Straßen nach Bauarbeiten (z.B. Leitungsbau) nicht wieder in ihren Ursprungszustand versetzt werden. Oft bleiben Schäden an der Straßendecke zurück, die nicht wieder behoben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Wiederherstellung?
2. Sollten durch Baufahrzeuge mehr Schäden verursacht werden als nötig und vorgesehen, wer kommt dann für diese Schäden auf?
3. Müssen sich die Anlieger der Straßen an den Kosten beteiligen?