Anfrage Nr. 15-2074/2021:
Wenn Döhrens Vergangenheit einfach abgerissen wird

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Wenn Döhrens Vergangenheit einfach abgerissen wird

Nun sind auch die letzten Fassadenteile der historischen Gaststätte Wichmann dem Abrissbagger zum Opfer gefallen. Uns ist zwar bewusst, dass die Erhaltungssatzung – anders als der Denkmalschutz – nicht die überkommende Bausubstanz schützt. Vom Bauherrn war früher jedoch einmal versprochen worden, die „äußere Hülle“ des geschichtsträchtigen Bauwerks zu bewahren.

Wir fragen die Verwaltung,
1. Aus welchem Grund wurden nun die letzten Fassadenteile abgebrochen und nicht wiederverwendet?
2. Wird die äußere Fassade des Neubaus entsprechend der überkommenden Ansicht wieder rekonstruiert?
3. Wer hat seinerzeit den Anstoß dazu gegeben, dass der Denkmalschutz für die historische Gastwirtschaft Wichmann aberkannt wurde und welche Rolle hat dabei die Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde gespielt?