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Parkverbot im Einmündungsbereich Stammestraße/Beekestraße
Antrag
Im südlichen Bereich der Einmündung Stammestraße/Beekestraße wird im gesamten Bereich zwischen der Straße Am Kastanienhof und der Bordabsenkung zur Einfahrt des Grundstücks Beekestraße 80 mittels Zeichen 299 ("Zickzacklinie") ein Parkverbot angeordnet.
Begründung
Im genannten Bereich herrscht teilweise reger Parkverkehr. Die Sichtverbindungen in und zwischen Stammestraße und Beekestraße sind hierdurch häufig deutlich eingeschränkt. Von der westlichen Beekestraße in die Stammestraße abbiegende Fahrzeuge werden zudem dazu gezwungen, in einem unübersichtlichen Bereich die Kurve zu schneiden und die Gegenfahrspur zu benutzen. Hinzu kommen Gefahren für Fahrradfahrende und zu Fuß gehende, die von Kraftfahrzeugführenden übersehen werden.