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Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der GS An der Uhlandstraße
Antrag,
zu beschließen, dem Gemeinnützigen Verein der Freunde der Grundschule ”An der Uhlandstraße” e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme im Schuljahr 2004/05 Mittel in Höhe von bis zu 15.100,-- € zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu 6.300,--€ für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 31.12.2004 und bis zu 8.800,--€ für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.07.2005 .
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es werden Jungen und Mädchen gleichermaßen betreut.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 15.100,00 € | 1.2100.718600.4 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 15.100,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -15.100,00 € | |
2004 = 6.300 €
2005 = 8.800 €
Begründung des Antrages
Der Gemeinnützige Verein der Freunde der Grundschule ”An der Uhlandstraße” e. V. bietet seit 01.11.2000 den Schülerinnen und Schülern der Grundschule schulergänzende Betreuung an. Dafür wird ein Elternbeitrag von z.Zt. 111,-- € (ermäßigt 80,-- €) im Monat erhoben. Derzeit werden 25 Kinder betreut; davon zahlen 3 den ermäßigten Beitrag, 2 Kinder erhalten einen Freiplatz.
Die Betreuung erfolgt durch eine Sozialpädagogin (Teilzeit) und zwei geringfügig Beschäf-
tigte. Es ergeben sich ungedeckte Personal- und Sachkosten, die der Förderverein nicht aus Eigenmitteln übernehmen kann.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Bezirksrat dem Förderverein mit seiner Zu-
stimmung zu den Drucksachen-Nr. 15-3340/2000, 15-2965/2001, 15-2355/2002 und Nr. 15-0113/2004 Zuwendungen gewährt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Förderverein zu den ungedeckten Personal- und Sach-
kosten Mittel in Höhe von bis zu 6.300,-- € für die Zeit vom 01.08.2004 bis zum 31.12.2004 und 8.800,--€ für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.07.2005 aus der Haushaltsstelle 1.2100.718600.4 (Betreuungsmaßnahmen in Schulen) bereitzustellen.
42.42
Hannover / 22.09.2004