Drucksache Nr. 15-2069/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gehwegparken Herrenhäuser Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.09.2018
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2069/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gehwegparken Herrenhäuser Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.09.2018
TOP 8.1.1.

In der Straße Herrenhäuser Kirchweg wird der Gehweg sowohl auf der südlichen
als auch auf der nördlichem Seite zum halbseitigen Parken durch PKW's genutzt.
Der Querschnitt des Gehweges wird hierdurch sehr eingeengt.
Die Gehwege werden durch Kinder, die die Kindertagesstätte aufsuchen, stark frequentiert.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg hier erlaubt?

2. Ist der Querschnitt der Straße für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?

3. Falls der Querschnitt der Straße ausreichend ist, wie soll in Zukunft ein halbseitiges
Parken auf dem Gehweg verhindert werden?

Antwort der Verwaltung zu

Frage 1:
Das halbhohe Gehwegparken ist weder angeordnet noch baulich oder markierungstechnisch vorgesehen, wurde allerdings in den vergangenen Jahren aufgrund des hohen Parkdrucks geduldet. Die Minimalanforderungen an die verbleibende Gehwegbreite sind erfüllt.

Zu Fragen 2. und 3.)
Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt etwa 9,00 m.
Die benötigte Fahrbahnbreite für den Busbegegnungsverkehr beläuft sich auf 6,50 m.
Somit verbliebe für das Parken am Fahrbahnrand eine Restbreite von 2,50 m. Für beidseitiges Fahrbahnrandparken wäre dieses nicht ausreichend.