Antrag Nr. 15-2064/2020:
Änderungsantrag zur Drucksache 15-1423/2020, Bebauungsplan Nr. 1891

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache 15-1423/2020, Bebauungsplan Nr. 1891

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die im Bebauungsplan neu für Wohnbebauung samt Erschließung ausgewiesene Fläche westlich des bestehenden Schulgebäudes wird mit Ausnahme des Bereichs der ehemaligen Hausmeisterwohnungen dem „Gemeinbedarf Schule, Sport und Kultur“ gewidmet und keine Wohnbebauung vorgesehen. Diese Fläche bleibt als Vorratsfläche für eine weitere Entwicklung des Schulstandorts erhalten.

Begründung

Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich zusätzliche Wohnbebauung, wie der Bebauungsplan diese beispielsweise im Norden des Planungsgebiets u.a. durch Verdichtung der Bebauung vorsieht. Die Veräußerung der westlichen Fläche erwirtschaftet jedoch im Verhältnis zu der Höhe der Investitionskosten nur einen sehr geringen, zu vernachlässigenden und einmaligen Betrag. Dafür wird dem Schulstandort jedoch die Möglichkeit der weiteren Entwicklung für folgende Generationen genommen. Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist bereits an mehreren Schulstandorten die Problematik der knappen Flächen in Planungsprozessen deutlich geworden. Die IGS Bothfeld befindet seit Gründung in einer dynamischen Entwicklung, deren weiterer Verlauf nicht vorher gesehen werden kann. Nach Gründung wurde inzwischen eine Oberstufe angegliedert. Manche IGS-Standorte in der LHH wünschen die Erweiterung um eine Primarstufe. Im Bebauungsplan wird ein Kita-Standort sowie ein Jugendzentrum thematisiert. Diese oder vergleichbare Entwicklungen sind auch im Planungsgebiet des B-Plans 1891 durchaus in der Zukunft vorstellbar.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums unseres Stadtteils Bothfeld dürfen Flächen als Potential für weitere Entwicklungen des Schulstandorts nicht aufgegeben werden.