Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Akbulut
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Mustafa Akbulut die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Akbulut hat mit Schreiben vom 26.09.2014 schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Linden-Limmer zum 31.07.2014 niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 01.10.2014