Antrag Nr. 15-2064/2011:
Zuwendung 27/2011, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (auf Antrag von Frau Lükken), Aufstellung eines Hundetütenspenders in der Stenhusenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung 27/2011, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (auf Antrag von Frau Lükken), Aufstellung eines Hundetütenspenders in der Stenhusenstraße

Antrag

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung aus dem Haushalt seiner Eigenen Mittel:

Empfänger : Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (auf Antrag von Frau Lükken)
Betrag : bis zu 430,19 €
Verwendungszweck : Aufstellung eines Hundetütenspenders in der Stenhusenstraße
(Zuwendung 27/2011)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist die Drucksache 15-1239/2011 N1 S1 vom 07.09.2011 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich für die Beschaffung entspr. des eingereichten Kostenvoranschlages.

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Gesamtkosten geringer ausfallen, als geplant, wird der Zuschuss ebenfalls prozentual gekürzt.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang und Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.
Eine Dokumentation über das Projekt ist dem Stadtbezirksrat nach Abschluss zu übergeben.