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Feststellung des Sitzverlust von Bezirksratsherrn Eggers
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Christian Eggers die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Eggers hat mit Schreiben vom 12.09.2014 schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Linden-Limmer zum 30.09.2014 niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 23.09.2014