Antrag Nr. 15-2062/2005:
Blumenkübel vor der Grundschule "Am Stöckener Bach"

Inhalt der Drucksache:

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Blumenkübel vor der Grundschule "Am Stöckener Bach"

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:

In der Halte- und Parkverbotszone vor der Grundschule „Am Stöckener Bach“ werden 3 Blumenkübel gesetzt, um das Verbot durchzusetzen.

Begründung

Eltern, die ihre Kinder von der Schule abholen, parken unmittelbar vor der Tür und fahren dann an, sobald ihre Kinder eingestiegen sind. Weitere aus der Schule stürmende Kinder laufen dabei manchmal zwischen den Autos hindurch. Dabei laufen sie dann unachtsam auf die Fahrbahn vor die anfahrenden Autos. Um die Sichtbehinderungen zu beseitigen, sollen die Autos daher von dem unmittelbaren Parken vor der Schule abgehalten werden. Der Vorschlag mit der Aufstellung von Blumenkübeln wird von allen Verantwortlichen als die einzige wirksame Möglichkeit gesehen, um diese Gefahrensituationen und das unerlaubte Halten vor der Schule zu verhindern (S. Stadt-Anzeiger vom 06.10.05 unter „Nachschlag“).