Antrag Nr. 15-2060/2017:
Änderungsantrag zur DS 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.08.2017: Stadtbezirksrat Mitte: Pkt. 1: 5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 2: 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Pkt. 3: 10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 4: 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen Pkt. 5: 5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS 1611/2017 - Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Verwaltungsvorschlag wird durch die folgenden Punkte ergänzt:

1. Die Verwaltung weitet, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus.

2. Für die öffentlichen Flächen um den Bahnhof herum (Raschplatz etc.) erlässt die Verwaltung ein Alkoholverbot. Die Durchsetzung desselbigen obliegt originär dem neuen städtischen Ordnungsdienst und subsidiär der Polizei.

3. Analog zu der in Anlage 1 der o.g. Drucksache benannten Kooperation mit der Polizeidirektion Hannover soll auch die mit der im Bahnhof originär zuständigen Bundespolizeidirektion Hannover geschlossene Sicherheitspartnerschaft aktualisiert bzw. ergänzt werden.

4. Die Einsatzzeiten des städtischen Ordnungsdienstes werden ausgeweitet. Insbesondere nach 22 Uhr ist eine Präsenz des originär zuständigen Personals unabdingbar.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, öffentliche Flächen, die zum Lagern und Campieren genutzt werden, mit Musik zu beschallen.

Begründung

zu 1.:
Neben dem Abschreckungseffekt dient eine Videoüberwachung der Ermittlungsunterstützung, da z.B. Bildmaterial zur Tataufklärung und für Öffentlichkeitsfahndungen genutzt werden kann.

zu 2.:
Ein Alkoholverbot, wie es auch in anderen Städten Anwendung findet, trägt zur Reduzierung von Straftaten, insbesondere Gewaltdelikten, bei. Auch bietet ein solches Verbot bei Zuwiderhandlungen die Möglichkeit, Platzverweise gegen Personen auszusprechen.

zu 3.:
Siehe Begründung in der o.g. Drucksache zur Sicherheitspartnerschaft mit der Polizeidirektion Hannover.

zu 4.:
Gerade zur Nachtzeit ist eine Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger durch die Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes zu erwarten. Auch ein durchgehend hoher Kontrolldruck bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, sowie die Entlastung der nur subsidiär zuständigen Polizei sprechen für eine Ausweitung der Einsatzzeiten.

zu 5.:
Das permanente Beschallen mit z.B. klassischer Musik steigert die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger. Für Campierende und Lagernde wird die Aufenthaltsqualität gesenkt, weil die pausenlose, sich wiederholende Musik als störend empfunden wird.