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Ev.-luth. Titus-Kirchengemeinde, (Beihilfeantrag Nr. 36/2008)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger : Ev.-luth. Titus-Kirchengemeinde
Betrag : bis zu 360,00 €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist
Verwendungszweck : Zuschuss zur „Langen Nacht der Kirchen“
(Beihilfeantrag Nr. 36/2008)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der am 03.07.2008 gestellte Antrag.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Mittel stehen bei Finanzstelle 0011.000, Finanzposition 718000 zur freien Verfügung.