zu Frage 1)
Die seit 2006 zur Verfügung stehenden Landesmittel im Umfang von 6 Mio. Euro jährlich und die neuen Landesmittel Sprachförderung wurden zusammengefasst und als „Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“ in Höhe von insgesamt 32,545 Mio. Euro jährlich gemäß § 18 a KiTaG festgeschrieben.
Die Beantragung der finanziellen Mittel des Landes erfolgte am 13.03.2018 noch nach der damals gültigen Förderrichtlinie und ist aufgrund der Zusammenlegung der Fördermittel weiter gültig. Es wurde am 16.07.2018 eine Erklärung zur Abschlagszahlung von monatlich 140.000 Euro an das Land verschickt. Die erste Abschlagszahlung in der beantragten Höhe ist am 16.08.2018 eingegangen.
zu Frage 2)
Als Grundlage zur Mittelverteilung dient der Bewilligungs-/Förderbescheid. Offen ist noch, ob alternativ zu einem Förderbescheid eine zum KitaG gehörige Durchführungsverordnung mit einer entsprechenden Regelung veröffentlicht wird. Dazu gab es seitens des Landes keine konkreten Auskünfte.
Der Förderbescheid liegt bisher noch nicht vor. Die Durchführungsverordnung ist bisher nicht veröffentlich worden.
Als Grundlage für den Förderbescheid ist beim Kultusministerium das regionale Sprachförderkonzept einzureichen, welches aktuell erarbeitet wird.
Bezüglich der Einsatzmöglichkeiten für die finanziellen Mittel ist dies geregelt gemäß des vom Nds. Kultusministerium zur Verfügung gestellten Antwortenkata-logs auf die häufigsten Fragen zur Neuausrichtung der Sprachförderung. Dort werden neben Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte vor allem zeitliche Ressourcen angegeben, um in den Kindergartengruppen Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung, differenziert fördern zu können (Differenzierungszeit). Die Verteilung dieser Ressourcen (z. B. zusätzliche Fachkräfte, Stundenaufstockung vorhandener Fachkräfte, Erhöhung der Verfügungs- oder auch der Leitungszeit etc.) erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung als Teil des regionalen Sprachförderkonzepts, das der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Empfänger der Landesmittel mit den freien Trägern von Einrichtungen in seinem Wirkungskreis erarbeitet. Zusätzlich können Mittel für die einrichtungsspezifische Konzeptentwicklung/-beratung, Praxisbegleitung und Coaching verausgabt werden.
Die Erarbeitung des trägerübergreifenden regionalen Sprachförderkonzepts, welches auch abgestimmte Aussagen über die Verteilung der finanziellen Mittel enthält, ist im Rahmen eines groß angelegten Beteiligungsprozesses vorgesehen.
zu Frage 3)
Der Beginn des Beteiligungsprozesses mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Elterninitiativen hat am 12.09.2018 stattgefunden; ein weiterer Termin ist für den 26.09.2018 avisiert. Alle freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Elterninitiativen haben eine Einladung erhalten.
Ob ein Träger einen Antrag auf finanzielle Förderung stellt, liegt in der dortigen Entscheidungshoheit. Hier ist keine Prognose über die Anzahl der Anträge möglich.