Antrag Nr. 15-2055/2024 N1:
NEUFASSUNG: Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen

Inhalt der Drucksache:

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NEUFASSUNG: Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen

Antrag

Der Stadtbezirksrat beschließt:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten die Bedingungen für den Radverkehr auf und im Umfeld der Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink zu verbessern.

Insbesondere folgende Maßnahmen sollen geprüft und umgesetzt werden:

a) Maßnahmen, die darauf abzielen, das Überholverbot auf der Wunstorfer Straße zu verdeutlichen und die dazu beitragen, dass dieses eher eingehalten wird wie z.B.

- Eine entsprechende Beschilderung des Überholverbotes mit dem STVO-Verkehrszeichen 277.1

- Erhöhungen/ Reflektoren auf der Mittellinie, die dazu beitragen, dass diese weniger überfahren wird

- Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h im Bereich der Brücke


b) Maßnahmen, die dazu beitragen eine höhere Akzeptanz für den Radverkehr auf der Fahrbahn zu erreichen

- Piktogrammketten auf der Fahrbahn

- Entsprechende Beschilderung (z.B. „Radverkehr auf der Fahrbahn“)





c) Maßnahmen, die dazu beitragen, den Radverkehr geregelter auf die Fahrbahn zu führen

- Entsprechende Beschilderung der Vorfahrtsregeln bei der Führung des Radverkehrs aus der Nebenanlage auf die Fahrbahn

Zusätzlich soll geprüft werden, ob das einspurige Befahren der Brücke der Wunstorfer Straße durch eine temporäre Ampelregelung ermöglicht werden kann, bis der Radweg in der Nebenanlage auf der Brücke wieder nutzbar ist.

Begründung


Der Rad- und Fußweg an der Wunstorfer Straße über die Stichkanalbrücke ist seit Monaten gesperrt. Ein Ende der Sperrung ist nicht in Sicht.

Durch diese Sperrung wurde eine gefährliche Situation für den Radverkehr geschaffen, der in diesem Bereich nun auf die Fahrbahn ausweichen soll. Leider sind die Sichtverhältnisse im Bereich der Brücke sehr schlecht, sodass der Bereich hinter der Brücke in Richtung stadtauswärts nicht eingesehen werden kann. Es kann also nicht gesehen werden, ob Gegenverkehr kommt oder nicht. Dennoch werden Radfahrende trotz durchgezogener Mittellinie regelmäßig vom KFZ-Verkehr überholt. Dies führt zu gefährlichen Situationen da bei einem plötzlich entgegenkommenden Fahrzeug während des Überholvorgangs das KFZ reflexartig wieder auf die rechte Spur gezogen wird, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Die Radfahrenden haben hingegen wegen der beengten Verhältnisse keine Möglichkeit nach rechts auszuweichen und werden von den Fahrzeugen dabei in gefährlicher Weise bedrängt. Beim Überholen von Radverkehr ist ein Abstand von 1,5 m wahren, der in den meisten Fällen nicht eingehalten wird.

Die Situation im Bereich der Brücke der Straße Eichenbrink ist für den Radverkehr ebenfalls stark verbesserungswürdig. Hier liegen die Gefahrenstellen weniger auf der Brücke selbst als im Bereich zwischen der Brücke und der Einmündung „Am Lindener Hafen“, der durch die Gefälle- und Kurvenlage schwer einsehbar ist.

Die o.g. Maßnahmen können dazu führen, dass die Sicherheit für den Radverkehr erhöht wird.