Antrag Nr. 15-2055/2016:
Bemeroder Straße 73 – Abriss Gärtnerhaus + Herstellung an dessen Stelle den in der Straße sonst üblichen getrennten Fuß- und Radweg

Inhalt der Drucksache:

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Bemeroder Straße 73 – Abriss Gärtnerhaus + Herstellung an dessen Stelle den in der Straße sonst üblichen getrennten Fuß- und Radweg

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Im ausgewiesenen Raum der Bemeroder Straße befand sich bis vor geraumer Zeit noch ein Wohngebäude, das sog. Gärtnerhaus – Hausnr. 73, in der seit vor 2000 ausgewiesenen Trasse des die Fahrbahn begleitenden Fuß- und Radweges auf der nordöstlichen Straßenseite. Der Fußweg ist per Verkehrszeichen für den Radverkehr freigegeben. Nach dem Abriss des Hauses sollte unverzüglich mit dem Bau des getrennten Fuß- und Radweges begonnen werden. Hier ist jedoch eine nicht akzeptable Zeit verstrichen. Deshalb wird die Stadtverwaltung nunmehr aufgefordert, unverzüglich den Bau zu veranlassen – aus vorhandenen Straßenbaumitteln.

Begründung

Der Zustand der Gestaltung der Nebenanlagen hat sich durch den Hausabriss bisher nicht verbessert. Der Sicherheitsgewinn beschränkt sich auf die Sichtverhältnisse, nicht hingegen berührt sind die Breite des Weges und die auf diesem Teilstück des Fußweges eigentlich das leider nicht zu beobachtende Abstiegsgebot für Radfahrer, wenn Fußgänger sich dort befinden, hier insbesondere Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren bei der vorhandenen Wegbreite und nahe der Fahrbahn. Um diese potentielle Gefahr möglichst schnell auszuschließen, wurde die Umsetzung schon vor dem entscheidenden Zeitpunkt, vor dem Abriss des Gärtnerhauses im Bezirksrat getätigt, so dass hieraus fast ein kompletter Zeitablauf für die Arbeiten am Fuß- und Radweg ermittelt werden konnte. Dieser scheint in der Verwaltung nicht wahrgenommen worden zu sein. Deshalb fordern wir hier jetzt schnellstmögliche Aktivität, auch wegen der Nutzung dieses Weges vielfach durch ältere Menschen aus dem Johanniter-Wohnquartier Kirchrode auf dem Weg ins Zentrum Bemerodes bzw zum Einkaufen. Hier muss die regelgerechte Herstellung des getrennten Fuß- und Radweges sofort in Angriff genommen werden, wie im gültigen Bebauungsplan ausgewiesen. Bei der Aufnahme der Tätigkeit bitte hier die Fußgängersituation wie geschildert beachten. Danke.