Drucksache Nr. 15-2054/2015 S1:
Integrationsbeiräte ertüchtigen, in die Bewältigung des Flüchtlingsansturms einbinden und die Willkommenskultur verbessern
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.09.2015
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2054/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Integrationsbeiräte ertüchtigen, in die Bewältigung des Flüchtlingsansturms einbinden und die Willkommenskultur verbessern
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.09.2015
TOP 9.1.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zu entwickeln und dem Bezirksrat bis Ende 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen, wie:

1. die Integrationsbeiräte zur besseren Bewältigung des Flüchtlingsansturms beitragen können und
2. in welcher Form bzw. unter welchen Voraussetzungen die hier angekommenen Flüchtlinge in die Arbeit der Integrationsbeiräte eingebunden werden können.
Beantragt wird, dieses Konzept als Pilotprojekt unter wissenschaftlicher Evaluation für den Stadtbezirk Linden-Limmer zu entwickeln. Das Konzept sollte nach Evaluation und eventueller Anpassung auf andere Stadtbezirke übertragbar sein.

Entscheidung

Zu 1.:
Im Rahmen der aktuellen Situation kann die Verwaltung dem Integrationsbeirat Linden-Limmer Handlungsempfehlungen zur Unterstützung der Flüchtlingsintegration unterbreiten. Von einer Konzeptionierung der Arbeit einzelner Integrationsbeiräte sieht die Verwaltung ab, da es einen Eingriff in die selbstgestaltete Arbeit der Beiräte darstellen würde.

Exemplarisch können folgende Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden:
· Die Integrationsbeiräte können sich in verschiedenen Netzwerken gezielt vorstellen, um so ihre Arbeit zu präsentieren und evtl. Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Solch eine Vorstellung ist z. B. im monatlichen Treffen des Unterstützerkreises Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V. möglich.
· Der Integrationsbeirat könnte für die ehrenamtlich tätigen Helfer in der Flüchtlingsarbeit einen „Sondertopf“ auflegen, der z. B. niedrigschwellig Fahrkarten oder andere Aufwendungen unbürokratisch ersetzt (Modellprojekt wird gerade im Integrationsbeirat Herrenhausen-Stöcken erprobt).
- bitte wenden -

· Im Rahmen der Delegiertenkonferenz der Integrationsbeiräte könnte ein Workshop angeboten werden, bei dem jeder Bezirk Best Practice Beispiele aus der Flüchtlingsarbeit und Unterstützung vorstellt.

Zu 2.:
Die Einbindung von Flüchtlingen in die Arbeit der Integrationsbeiräte kann in zweierlei Hinsicht erfolgen:
· Zunächst können in Hannover lebende Flüchtlinge nach Maßgabe der Drucks. Nr. 2545/2008 die Mitgliedschaft in einem Integrationsbeirat durch Berufung durch den Stadtbezirksrat erwerben. Dies setzt voraus, dass die Personen entweder ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz im betreffenden Stadtbezirk und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Zuge der im Herbst 2016 anstehenden Kommunalwahl werden Bezirksratsmitglieder, die ihr Mandat nicht wieder erwerben, aus den Integrationsbeiräten ausscheiden und im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens durch gewählte Bezirksratsmitglieder oder Multiplikator/-innen ersetzt werden. Die Entscheidung über die Nachbesetzung erfolgt durch Feststellungsbeschluss des jeweiligen Stadtbezirksrats. Demgegenüber behalten Mitglieder der Integrationsbeiräte mit Migrationshintergrund sowie Multiplikator/-innen ihr Mandat solange, bis sie entweder auf eigenen Wunsch ausscheiden oder vom Stadtbezirksrat aus dem Integrationsbeirat abberufen werden. Im Zuge des vorstehend beschriebenen Nachbesetzungsverfahrens für Bezirksratsmitglieder bietet es sich ggf. an, die weitere Mitwirkungsbereitschaft von Mitgliedern mit Migrationshintergrund durch die jeweiligen Vorsitzenden der Integrationsbeiräte zu erfragen und bei der Entscheidung über etwaige Nachbesetzungen von Mitgliedern mit Migrationshintergrund auch Flüchtlinge mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Integrationsbeiräte zu berufen, um der aktuellen Flüchtlingsentwicklung in der Landeshauptstadt Hannover Rechnung zu tragen.
· Weiterhin bleibt es den Integrationsbeiräten überlassen, sich eigeninitiativ in der Flüchtlingsarbeit und der Willkommenskultur in ihrem jeweiligen Stadtbezirk zu engagieren und dazu – außerhalb der regulären Sitzungen des Integrationsbeirats – eigene Arbeitsgruppen zu bilden. In solchen Arbeitsgruppen wäre auch die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten mit Flüchtlingen (z. B. Veranstaltung von Willkommensfesten u.a.m.) möglich. Die Entscheidung, ob solche Arbeitsgruppen gebildet bzw. Aktivitäten entwickelt werden, obliegt dem jeweiligen Integrationsbeirat.