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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBürgerhaus Misburg
Asbestsanierung Saal, Sanierung und Wiederherstellung Saal und Konzessionsfähigkeit Saal
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO
zur Wiederherstellung des Saal nach der Asbestsanierung sowie Wiederherstellung
der Konzessionsfähigkeit des Saales im Bürgerhaus Misburg in Höhe von
insgesamt 304.000 €,
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 304.000 € und
3. dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Finanzierung:
Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement zur Verfügung:
- Position 355.02-01 (FZH Lister Turm, Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von
240.000 €
- Position NSB.02-04 (Baumaßnahmen Barrierefreiheit) in Höhe von 28.000 €
und im Haushalt unter
- Haushaltsstelle 2.7610.940000.3-901 in Höhe von 36.000 €
Im Falle der Beschlussfassung wird der Oberbürgermeister diese Mittel als überplanmäßige
Ausgabe bereitstellen.
Die Finanzierung der bereits erfolgten und abgeschlossenen Asbestsanierung des Saales in Höhe von 162.000 € erfolgte aus der Position NSB. 01-07 (Schadstoffsanierung).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer - im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278/2003)
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Frauen können von der geplanten Maßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:
als Schülerinnen,
als Mitarbeiterinnen,
als Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte und
als sonstige Besucherinnen.
Bei den Maßnahmen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
Der Umfang der jeweiligen Anlagen entspricht den rechtlichen Vorgaben.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
| Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
|---|
| Einnahmen | Einnahmen |
|---|
| Finanzierungsanteile von Dritten | €0.00 | Wirtschaftsplan GM Einnahmen Vermögensplan Ziff. 3 und Vermögenshaushalt Einzelplan 2 | Betriebseinnahmen | €0.00 | |
| sonstige Einnahmen | €0.00 | | Finanzeinnahmen von Dritten | €0.00 | |
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
| Ausgaben | Ausgaben |
|---|
| Erwerbsaufwand | €0.00 | | Personalausgaben | €0.00 | |
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | €466,000.00 | Gesamtkosten einschl. bereits abgeschlossener Asbestsanierung i.H. v. 162.000 €. Wirtschaftsplan GM 355.02-01 NSB. 02.-04 2-7610.940000.3-901 | Sachausgaben | €19,760.00 | 1.7610.535000.8 |
| Einrichtungsaufwand | €0.00 | | Zuwendungen | €0.00 | |
| Investitionszuschuss an Dritte | €0.00 | | Kalkulatorische Kosten | €0.00 | |
| Ausgaben insgesamt | €466,000.00 | | Ausgaben insgesamt | €19,760.00 | |
| Finanzierungssaldo | (€466,000.00) | | Überschuss / Zuschuss | (€19,760.00) | |
Begründung des Antrages
Das Bürgerhaus Misburg ist Mittelpunkt der kulturellen Infrastruktur des Stadtbezirkes Misburg - Anderten für ca. 32.000 Bewohnerinnen und Bewohner und dient insbesondere auch der Förderung ehrenamtlicher Betätigung und sozialer Integration im Stadtbezirk. Zu diesem Zweck werden Vereinen, Initiativen und Gruppierungen, aber auch Einzelpersonen gegen Entgelt Räumlichkeiten für eigene Aktivitäten zur Verfügung gestellt.
Derzeit wird das Bürgerhaus von 30 unterschiedlichen Vereinen, Initiativen und Gruppierungen regelmäßig genutzt.
Die besondere Attraktivität der Einrichtung ist der große Saal mit einer Kapazität für bis zu 600 Besucher.
Für das benachbarte Misburger Schulzentrum (Gymnasium, Realschule, Grundschule Pestalozzi I und die kath. Kardinal-Galen-Schule) ist keine eigene Aula baulich geplant worden, weil der Saal des Bürgerhauses diese Funktion für unterschiedliche Plena (Einschulungs-, Abschlussfeiern, Informationsveranstaltungen, Schülervollversammlungen etc.) der Schulen übernimmt.
In Anbetracht des durch die Schulstrukturreform hervorgerufenen Anstiegs der Schülerzahlen ist davon auszugehen bzw. auch von den jeweiligen Schulleitungen bereits signalisiert, dass die Nutzung des Saales sich erhöhen wird.
Neben den schulischen und den gemeinwohlorientierten Nutzungen ist der Saal des Bürgerhauses aufgrund seiner Größe auch für kommerzielle Nutzer attraktiv, insbesondere dann, wenn eine gut funktionierende gastronomische Versorgung gewährleistet ist.
Terminplanung:
Mit der Ausführungsplanung und Ausschreibung wird unmittelbar nach Zustimmung durch die politischen Gremien im Oktober 2005 begonnen.
Die Fertigstellung ist - vorbehaltlich der Zustimmung - im Frühjahr 2006 vorgesehen.
Baubeschreibung:
Wiederherstellung Saal:
Aufgrund der bereits erfolgten und abgeschlossenen Asbestsanierung des Saales befindet sich der Deckenbereich des Saales im Rohbauzustand. Dieser Bereich wird durch eine neue Deckenverkleidung wieder geschlossen. Einzelheiten sind in der Objektbeschreibung beschrieben.
Konzessionsfähigkeit des Saales:
Um die Konzession des Saales zu erlangen, müssen entsprechende Vorraussetzungen, die nach den aktuellen Vorschriften des Gaststättenrechtes erforderlich sind, geschaffen werden. Es müssen u. a. für die Grundfläche des Saales entsprechende Kapazitäten in den Sanitäreinrichtungen vorgehalten werden. Einzelheiten können aus den beigefügten Objektbeschreibungen (Anlage 2 und 4) entnommen werden.
Besonderheiten:
Umwelt- und Klimaschutz:
Verbesserung des Wärmeschutzes durch eine neue Wärmedämmung des Deckenhohlraumes, oberhalb der neuen Deckenverkleidung.
Barrierefreiheit:
Im Rahmen der Planung wurden die Belange der Barrierefreiheit untersucht und die durchzuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten (Dezernat III) abgestimmt. Es werden nach den Umbauarbeiten je ein Damen- und ein Herren-Behinderten-WC zur Verfügung stehen.
Sicherheitstechnik:
Die durch die neue Versammlungsstättenverordnung geforderten Maßnahmen (Rauchentlüftung, Verkleidung der statisch tragenden Teile mit einer F 30 Verkleidung) werden bei der Wiederherstellung des Saales berücksichtigt. Ebenso muss eine neue Sicherheitslichtanlage vorgesehen werden, da die vorhandene Anlage nicht mehr den Anforderungen in Bezug auf Erkennungsweiten und Abmessungen sowie Beleuchtungsstärken erfüllt.
Kosten:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 466.000 € (vgl. Anlage 2). Die Gesamtkosten gliedern sich wie folgt auf:
Asbestsanierung 162.000 € (bereits abgeschlossen)
Wiederherstellung Saal 232.000 €
Saalkonzession 72.000 €
466.000 €
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Stadt Hannover wird die Sanierung der vorhandenen Lüftungs- und Heizungsanlage sowie Ausbau der MSR-Anlage bis in das Jahr 2007 zurückgestellt. Die Sanierung ist dann unabhängig von den o. g. Baumaßnahmen als Bauunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
19 .22
Hannover / Sep 19, 2005