Drucksache Nr. 15-2044/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gelber Sack Abfuhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 10.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2044/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gelber Sack Abfuhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 10.1.2.

Es ist bekannt, dass es durch die nur 14-tägige Abfuhr des Gelben Sackes es im Stadtbezirk
Nord ein großes Unwissen über den genauen Abfuhrtermin gibt. Es werden Säcke in
der falschen Woche insbesondere im Stadtteil Nordstadt herausgestellt, die dann häufig
zerfleddern und die Leichtverpackungen durch die Straßen wehen lässt. Trotz wiederholter
Aufforderung an das z. Zt. mit dem Einsammeln betraute Unternehmen (aha) ist es in der
Vergangenheit nicht gelungen eine wöchentliche Abfuhr zu realisieren. Als Argument wird
der bestehende Vertrag mit dem Dualen System Deutschland (DSD) genannt, der nur eine
14-tägige Abfuhr vorsieht. Die Leistungen für die Abfuhr der Leichtverpackungen (Grüne Punkt Verpackungen) im Stadtgebiet Hannover werden im Jahr 2016 durch das DSD neu ausgeschrieben.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wird sich die Stadtverwaltung gegenüber dem DSD dafür einsetzen, dass im Stadtbezirk
Nord insgesamt eine wöchentliche Abfuhr erfolgt und wie schätzt die Verwaltung
aus der Erfahrung der vergangenen Ausschreibung die Chance ein, dass tatsächlich eine
wöchentliche Abfuhr kommt?

2. Welche Parameter werden der z.Zt. nur 14-tägigen Abholung zugrunde gelegt
(evtl.Menge Grüne Punkt Abfälle, Anzahl der Haushalte)?

3. Wird es im Stadtgebiet Hannover zukünftig eine Alternative zur Gelben Sack Abfuhr geben?

Antwort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha)

Zu 1.)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover wird sich bei den nächsten Gesprächen mit den dualen Systemen dafür einsetzen, dass auch in den anderen Stadtteilen eine wöchentliche Abfuhr der Leichtverpackungen durchgeführt wird.
Die Chancen, dass diese Forderung tatsächlich umgesetzt werden kann, werden allerdings als sehr gering eingeschätzt. (Siehe nähere Erläuterung unter Punkt 2.)

Zu 2.) Die Sammlung von Leichtverpackungen liegt im Verantwortungsbereich der Dualen Systeme Deutschland (dS). Bereits in den 90er-Jahren gab es zwischen der LHH und dem Dualen System eine Abstimmungsvereinbarung hinsichtlich der Durchführung der Sammlung von Leichtverpackungen.

In dieser Abstimmungsvereinbarung hatte die LHH versucht, für das Stadtgebiet eine wöchentliche Sammlung einzufordern. Da jedoch in den meisten Sammelgebieten in Deutschland lediglich eine vierzehntägliche Sammlung als Standard angesehen wird, gelang es der LHH nur für einige ausgewählte Stadtteile die wöchentliche Abfuhr durchzusetzen (z. B. Linden-Mitte).
Für die Masse der Sammelgebiete blieb es jedoch entgegen der damaligen Forderung bei der 14-täglichen Abfuhr.
Die Abstimmungsvereinbarung wird zwar mit jedem Ausschreibungszeitraum neu vereinbart, doch sobald keine Einigung zwischen den dS und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erreicht werden kann, gilt automatisch die alte Abstimmungsvereinbarung. Da eine wöchentliche Abfuhr höhere Kosten für die dS bedeuten würden, gibt es für das Stadtgebiet der LHH immer noch die ursprüngliche Abstimmungsvereinbarung aus den 90er-Jahren.
Eine Anpassung war trotz aller Bemühungen bisher nicht zu erreichen.
Die Abstimmungsvereinbarung ist die Basis für die Systembeschreibung, die wiederum Grundlage für die Ausschreibung des Sammelauftrages ist.

dS bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe verschiedener Entsorgungsunternehmen, die ihre Sammelleistung im Rahmen einer Ausschreibung anbieten müssen.
In dieser vom Auftraggeber vorgegebenen Systembeschreibung wird die 14-tägliche Abfuhr vorgeschrieben. Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Hannover hat derzeit der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover die Beauftragung erhalten.

Zu 3.) Derzeit wird durch die Bundesregierung ein neues Wertstoffgesetz vorbereitet. Mit Einführung dieses neuen Gesetzes wird es sicherlich auch zu einer Änderung der derzeitigen Praxis zur Sammlung von Verpackungsabfällen und ähnlichen Wertstoffen kommen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht ausreichend klar genug ist, ist eine Änderung im Vorgriff auf das Gesetz unwahrscheinlich und auch wenig sinnvoll.