Antrag Nr. 15-2040/2019:
Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof

Inhalt der Drucksache:

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Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, mit den EigentümerInnen des o.g. Grundstücks Gespräche zu führen, Eigentumsverhältnisse zu klären und einen Planungsauftrag über die Fortführung der vorhandenen Pflasterung der Zuwegung, inklusive Parkmöglichkeiten auf der rechten Straßenseite, zum Stadtteilbauernhof zeitnah vorzulegen.

Begründung

Die letzten ca. 20 m der Straße Rumpelstilzchenweg sind nicht gepflastert. Das letzte Stück der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof besteht aus einem Sand- Schotterweg.

In den letzten Jahren haben die Aktaktivitäten des Stadtteilbauernhofs zugenommen. Die auf dem Gelände befindliche Kindertagesstätte wurde erweitert. Damit hat sich auch der Publikumsverkehr erhöht.
Durch die verstärkte Nutzung dieses Zuwegs entstehen oftmals große und tiefe Löcher, die insbesondere nach Starkregen mehrere Tage mit Wasser gefüllt sind.
Durch diesen Zustand wird die Zufahrt durch tiefe Pfützen auf den Bauernhof für Mitarbeiter und Lieferdienste erschwert.
Der Stadtteilbauerhof arbeitet integrativ und wird von Menschen mit Einschränkungen besucht.
Auch für sie ist die Zuwegung oft eine Herausforderung. Diese gilt insbesondere für Mitbürger*innen, die auf Gehhilfen angewiesen sind.
Die ebenerdige Zuwegung über den Fußweg oberhalb der Straße Rumpelstilzchenweg ist seit Inbetriebnahme der „Kita Eselsfreunde“ nicht mehr gegeben. D.h. der Zugang über den Rumpelstizchenweg ist für alle BesucherInnen der alleinige Zugang geworden.

Im Sommer wird durch den PKW-Verkehr und Windböen Sand, wie Staub aufgewirbelt. Dies ist im trockenen Sommer 2018, wie auch 2019 schon häufig der Fall gewesen. Dieser beeinträchtigt die AnwohnerInnen bei der Nutzung ihrer Terrassen oder Balkone stark.


Hinzu kommt, dass es für BesucherInnen des Stadtteilbauerhofs keine ausgewiesenen Parkmöglichkeiten gibt. Bringende-, wie abholende Eltern und Besucher benutzen die Parkplätze der EigentümerInnen auf der linken Seite sowie auch zum „Dauerparken“ die ungepflasterte und unbefestigte rechte Seite.