Antrag Nr. 15-2038/2015:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1867/2015:Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1867/2015:Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:


1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass 9 der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden, 6 davon in Höhe der Eingangsmiete, 3 davon Wohnungen für mittlere Einkommen;
2. der Vorhabenträger wird im Rahmen des Durchführungsvertrages dazu verpflichtet, auf der Erdgeschossebene die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Kita/Krippe zu schaffen und die Räumlichkeiten entsprechend nutzen zu lassen.

3. Eine Förderung nach den Wohnungsbauförderungsrichtlichen soll vorgesehen werden.

Begründung

Eine sozial ausgeglichene, gesunde und integrative Stadtentwicklung setzt nicht nur voraus, dass Menschen von unterschiedlicher sozialer Herkunft und mit einem unterschiedlichen sozialen Hintergrund innerhalb der Stadtteile miteinander leben, sich austauschen und miteinander auskommen, sondern auch, dass nach Möglichkeit innerhalb von Wohngebäuden eine entsprechende gesellschaftliche Bandbreite vertreten ist.

Auch im Bereich des neuen Wohngebäudes in der Sodenstraße gehören Investition und Verantwortung zusammen.

Dass die Investoren die Schaffung von ausschließlich hochwertigen großen Wohneinheiten vorsehen, liegt in deren nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interesse.

Das öffentliche Interesse im Sinne einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung in sozialem Frieden ist jedoch höher zu gewichten als das Renditeinteresse der Investoren. Von daher sind zumindest 9 der geplanten Wohneinheiten zu bezahlbaren Preisen anzubieten, ohne dass eine staatliche Förderung zur Bedingung gemacht wird. Ferner ist die soziale Infrastruktur zu gewährleisten.

Eine bedarfsdeckende Kinderbetreuung besteht in diesem Teil der Oststadt weder für Kinder im Krippenalter noch im Kindergartenalter. Eine Bedarfsdeckung im Bestand ist daher nicht möglich, weitere Kinderbetreuungsplätze sind bei steigendem Bedarf zwingend erforderlich.