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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Einrichtung von Ganztagsgrundschulen/ Hier: GS Am Lindener
Markt / Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.11.2010
TOP 9.1.1.
Mit der Drucksache 15-1885/2010 hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Verwaltung unter anderem nach den Kriterien zur Einführung der Offenen Ganztagsschule an einem Grundschulstandort gefragt. Die Antwort der Verwaltung vom 29.09.10 muss in diesem Punkt als eher vage bezeichnet werden. In der kürzlich versandten Informationsdrucksache 1993/2010 „ Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ findet sich zur Frage der Kriterien ebenfalls keine Aussage. Die Grundschule Am Lindener Markt hat im Dezember 2009 einen Antrag auf Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule gestellt. Dieser Antrag wurde vom FB 42.5, Schulplanung, unter Hinweis auf „bauliche Rahmenbedingungen“, die die Realisierung einer Mensa und eines Freizeitbereichs erschwerten, abgelehnt. Wobei die Ablehnung für den Fall, dass die Schule die Mittagessenversorgung nicht selbst organisieren würde, gleich für das Schuljahr 2011/2012 mit ausgesprochen wurde.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Verwaltung, welche Grundschule sie den politischen Gremien zur Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule vorschlägt?
2. Wird die soziale Lage des Schulbezirks der beantragenden Schulen in der Weise berücksichtigt, dass Schulen mit besonderen Problemlagen Priorität genießen?
3. Welche baulichen Rahmenbedingungen sind in der GS Am Lindener Markt zu schaffen, um die Schule als Offene Ganztagsschule führen zu können, und welche Alternativen hat der FB 19, Gebäudemanagement, dazu erarbeitet?
Antwort
Vorbemerkung der Verwaltung:
Das Land Niedersachsen hat im § 23 Niedersächsisches Schulgesetz und in den Erlassen „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ sowie „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ die Einrichtung von Ganztagsschulen geregelt. Die Stadt Hannover hat in der Drucks.-Nr. 2177/2009 und im damit beschlossenen Rahmenkonzept die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Die Bestimmungen sehen u. a. vor, dass die Bildung einer Ganztagsschule der Genehmigung durch die Schulbehörde bedarf, ein Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden kann und ein geeignetes pädagogisches Konzept und die organisatorischen, personellen und schulischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dieses für jede Schule zu erstellende pädagogische Gesamtkonzept soll verschiedene Kriterien berücksichtigen, zu denen u. a. gehört, dass zwischen dem Unterricht am Vormittag und den Nachmittagsangeboten den Kindern eine Mittagessenversorgung und eine Ruhepause ermöglicht werden.
Das Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen ist daher unabdingbarer Bestandteil für den Betrieb einer Ganztagsschule. Im Falle der Grundschule Am Lindener Markt liegen die räumlichen Voraussetzungen nicht vor, da ein Mittagessen in den Räumen der Schule nicht angeboten werden kann. Auch eine Einnahme des Mittagstisches in der direkten Umgebung der Schule ist nicht möglich. Der Antrag der Grundschule auf Errichtung einer Ganztagsschule zum 01.08.2010 ist daher nicht genehmigungsfähig. Dies vorausgeschickt möchte die Verwaltung die Fragen des Stadtbezirksrates wie folgt beantworten:
Zu 1. und 2.:
Bisher konnte die Verwaltung allen Anträgen von Grundschulen auf Errichtung einer Ganztagsschule stattgeben, da die räumlichen und finanziellen Ressourcen vorhanden waren.
Zu 3.:
Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine Mittagessenversorgung hat die Verwaltung zwei Varianten geprüft. Hierbei handelt es sich zum einen um die Einrichtung einer Mittagessenversorgung im vorhandenen Gebäudebestand und zum anderen um eine Solitärlösung auf dem Schulgrundstück. Die Verwaltung ist hierzu mit der Schulleitung der Grundschule Am Lindener Markt im Gespräch.