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Feststellung über den Sitzverlust von
Bezirksratsherrn Knud Lagershausen
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 Ziffer 2 NGO festzustellen, daß die Voraussetzungen für den Verlust
des Sitzes im Bezirksrat Vahrenwald – List bei Bezirksratsherrn Knud Lagershausen gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 1. November 2004 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Knud Lagershausen hat Frau Bezirksbürgermeisterin Bastian schriftlich mitgeteilt, daß er auf das Bezirksratsmandat ab
1. November 2004 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Vahrenwald – List gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Bezirksrat festzustellen.
10.15.2
Hannover / 30.09.2004