Drucksache Nr. 15-2034/2014:
Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2034/2014
3
 

Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1262, 1. Änderung
    - Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf - Flüchtlingswohnen / Unterkünfte -

    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und sind im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Der Bedarf an Unterbringungsplätzen für ausländische Flüchtlinge ist in der jüngsten Vergangenheit wieder deutlich gestiegen, so dass in den vorhandenen Wohnheimen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Der Standort Am Bahndamm ist im städtischen Eigentum und kurzfristig verfügbar. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2.300 m2. Auf diesem Grundstück soll eine moderne Unterkunft für die kurzfristige Unterbringung von ca. 50 Obdachlosen geschaffen werden. Sie soll vorerst temporär für etwa 10 Jahre als Flüchtlingswohnheim für bis zu 50 Personen genutzt werden.

Da es momentan keine Alternativstandorte im Stadtbezirk Ahlem-Badensted-Davenstedt gibt und das Grundstück nach dem aktuellen Bebauungsplan 1262 im Gewerbegebiet liegt, ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

Die Drucksache zum Aufstellungsbeschluss (DS Nr. 1800/2014) ist für die Beschlussfassung im September 2014 vorgesehen.

61.12 
Hannover / 15.09.2014