Antrag Nr. 15-2032/2004:
Kauf und Nutzung einer Gewerbefläche, hier: Ehemalige Esso-Tankstelle Fössestr.

Inhalt der Drucksache:

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Kauf und Nutzung einer Gewerbefläche, hier: Ehemalige Esso-Tankstelle Fössestr.

Antrag,

Der Bezirksrat beschließt hierzu:
1) Die Verwaltung der Stadt Hannover wird aufgefordert, die gesamte Fläche der ehemaligen Tankstelle in eine städtische Verfügung zu überführen.
2) Ist im laufenden Haushaltsjahr aus laufenden Verfügungsmitteln der Verwaltung ein Kauf der bisher nicht im städtischen Besitz befindlichen Teilfläche möglich, wird die Fläche unverzüglich erworben !
Stehen dort derzeit keine ausreichenden Mittel zur Verfügung wird die Fläche kurzfristig durch Anmietung / Pacht gesichert und so möglichen anderen Nutzungen entzogen.
Die Verwaltung der Stadt Hannover wird dann weiter aufgefordert, die Mittel für einen Kauf der vorgenannten Teilfläche in die nächstmögliche Finanzplanung einzustellen und die Fläche schließlich baldmöglichst zu erwerben.
3) Die Verwaltung der Stadt Hannover sorgt nach Erwerb, Reinigung & Herrichtung der Fläche langfristig für die notwendigen finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen und Planungen um die Fläche einer Nutzung als Grünzug mit der Anbindung an die umgebenden Grünflächen und den Küchengartenplatz zuzuführen.

Begründung

Aus Presseberichten wurde bekannt das die Fa. Esso als bisheriger Betreiber der Tankstelle Fössestr./Küchengarten den Betrieb überraschend geschlossen hat, keine Fortführung einer Tankstellennutzung plant und den Abriß der Gebäude sowie die Reinigung des Baugrunds unverzüglich betreiben wird.

Offensichtlich haben selbst marktführende Unternehmen kein Interesse am weiteren Betrieb von Tankstellen in diesem Bereich (wie unlängst auch in Sichtweite in Ihmezentrum / ARAL zu beobachen). Andererseits hat die langjährige fehlende Verfügbarkeit der Fläche durch die Tankstellennutzung wiederholt mögliche sinnvolle städtebauliche Planungen/Veränderungen im Eingangsbereich der Limmerstr./Küchengarten verhindert und so bis in die Gegenwart (Planung Küchengartenplatz) nur Teillösungen zugelassen, die dem beträchtlichen nicht motorisiertem Individualverkehr in diesem Bereich räumlich nicht gerecht wurden und werden können.

Auch wenn die derzeitige finanzielle Lage der LHH eine wünschenswerte schnelle Veränderung an dieser Stelle kurzfristig leider nicht zuläßt, muß zumindest die günstige Situation der Standortaufgabe zur Sicherung der Fläche für spätere öffentliche Lösungen genutzt werden.