Antrag Nr. 15-2030/2019:
Aufhebung der Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, und Unterbringung dieser in Wohnungen

Inhalt der Drucksache:

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Aufhebung der Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, und Unterbringung dieser in Wohnungen

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Zuweisungsverfügung für Familien mit Kindern, die derzeit in der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ untergebracht sind, nach §49, Absatz 2, Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) aufzuheben und diesen Familien mit Kindern Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Begründung


Container können im Notfall obdachlosen Menschen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Langfristige Unterbringungen sind aus Gründen der Fürsorge und Menschlichkeit für Schutzbedürftige zu vermeiden. In der Container-Anlage „Ahlemer Holz“ auf dem Parkplatz neben dem Schulzentrum in der Petit-Couronne-Straße leben seit Monaten ehemals obdachlose Menschen, davon manche auch mit schulpflichtigen Kindern, auf einem ehemaligen Parkplatz. Das nachbarschaftliche Verhältnis zu den unmittelbaren Anwohner*innen ist sehr angespannt. Lärmbelästigungen, Diebstähle und Beschimpfungen, die angeblich von den Containerbewohner*innen ausgehen sollen, sind immer wieder Thema in den Bürgerfragestunden des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gewesen.
Die Menschen müssen auf engstem Raum und ohne Lebens- und Integrationsperspektive dort leben. Die Lebenssituation kann als ursächlich für die Konflikte mit der unmittelbaren Nachbarschaft gesehen werden. Die Landeshauptstadt Hannover versucht die Probleme durch Unterstützung von Sozialarbeiter*innen und durch Wachpersonal aufzufangen. Die Stimmung ist aber weiter angespannt, das Verhältnis zur Nachbarschaft weiterhin getrübt. In der Bezirksratssitzung im Juli 2019 forderten Anwohner*innen die Auflösung der Containeranlage.

Nach § 49, Absatz 2, Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann eine Wohn-Zuweisung aufgehoben werden, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist. Und der Fall liegt hier – mindestens für die Familien mit schulpflichtigen Kindern – vor. Für diese ist die Zuweisung daher schnellstmöglich zu widerrufen und diesen ist angemessener Wohnraum (in Wohnungen) zur Verfügung zu stellen.

Gerade Kinder, die zur Schule gehen, brauchen ordentliche Wohnverhältnisse, damit das Schulleben ohne Einschränkungen erfolgen kann. Wer lädt schon gerne seine/ihre Schulkamerad*innen in einen Container auf einem Parkplatz zum Spielen, zum gemeinsamen Lernen oder zum Geburtstag ein?