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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Schröder-Hohensee
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Schröder-Hohensee die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gemäß § 52 Abs. 1 Zif. 2 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee hat seinen Wohnsitz im Stadtbezirk aufgegeben. Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gem. § 52 Abs. 1 Zif. 2 NkomVG durch den Verlust der Wählbarkeit.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.06
Hannover / 03.09.2018