Anfrage Nr. 15-2026/2017:
Kleinstbaustellen

Inhalt der Drucksache:

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Kleinstbaustellen

In der Bezirksratssitzung am 5.4.2017 wurde eine CDU-Anfrage zu o.a. Thema eingebracht
und von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass diese Bauarbeiten stets kurzfristig
erledigt werden.
Tatsächlichen wurde eine in der Anfrage aufgeführte Baustelle am Folgetag der Sitzung .Als
am 6.4.2017 ordnungsgemäß beendet. Die weiterhin exemplarisch aufgeführte Baustelle
Kansteinweg 1 ist bis heute im Zustand, wie in der Anfrage vom 20.3.2017 beschrieben.
Wir fragen daher die Verwaltung
1. Wann endet der von der Verwaltung als kurzfristig aufgeführte Termin und wie definiert
die Verwaltung „kurzfristig“?
2. Wann ist mit der Beendigung der noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahme tatsächlich
zu rechnen?