Drucksache Nr. 15-2025/2012 S1:
Hochbahnsteige sozial- und stadtverträglich gestalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012
TOP 7.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2025/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Hochbahnsteige sozial- und stadtverträglich gestalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012
TOP 7.3.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Region Hannover dafür einzusetzen, die Hochbahnsteige
im Stadtbezirk Linden-Limmer als Architekturwettbewerbe auszuschreiben.
Passend zu den jeweiligen Standorten sollen künstlerische, architektonische Lösungen gefunden
werden, die sich harmonisch bei geringstmöglicher Barrierewirkung in ihr Umfeld
einfügen. Dazu gehört auch zu prüfen, wie die Dimensionen der Hochbahnsteige auf ein Minimum
reduziert werden können, z. B. durch eingeschobene Rampen bzw. Treppen. Bei der
Aufstellung der Ausschreibung, der Auswahl und Bewertung der Wettbewerbsbeiträge usw.
ist Bürgerbeteiligung vorzusehen.

Entscheidung

Der Antrag wurde zuständigkeitshalber an die infra zur Stellungnahme weitergeleitet. Die infra teilt mit:

Für einen Wettbewerb müssen z.B. die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ bzw. die „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens“ eingehalten werden, wodurch zusätzliche nicht zuwendungsfähige Kosten entstehen.

Mindestmaße und verkehrstechnische Mindeststandards werden durch entsprechende Regelwerke des Gesetzgebers formuliert, nicht durch einen Wettbewerb. Da deren Unterschreitung in der Vorprüfung zum Ausschluss des jeweiligen Entwurfs führen würde, kann die künstlerische Aufwertung der genannten Hochbahnsteige nur ein Mehr gegenüber der Standardplanung anbieten, also im Gegenzug auch zum massiven Erscheinungsbild (Bsp. Steintor) führen, welches offensichtlich nicht gewollt ist. Die angesprochenen Künstlerhaltestellen hatten lediglich einen solitären Witterungsschutz zum Gegenstand, welcher z. T. auch nicht am geplanten Ort realisiert wurde. Dieses Vorgehen ist bei Verkehrsbauwerken (z. B. vorhandene Geländeneigung) nicht möglich. Weiterhin ist das Überschreiten vorgegebener Budgets durch den prämierten Entwurf auszuschließen. Erfahrungen zeigen, dass gerade bei Wettbewerben die Budgets schwer einzuhalten sind.

Die infra wird trotz der oben beschriebenen Schwierigkeiten gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover nach möglichst stadtverträglichen Lösungen für den Bau der Hochbahnsteige im Stadtbezirk Linden-Limmer zu suchen und dabei auch prüfen, ob ein Architektenwettbewerb zum gewünschten Ziel führen kann.