Antrag Nr. 15-2024/2012:
Barrierefreie Wahllokale

Inhalt der Drucksache:

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Barrierefreie Wahllokale

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten bei der Auswahl von Wahllokalen nur solche Räumlichkeiten zu
wählen, bei denen ein barrierefreier Zugang möglich ist. Sofern die Verwaltung die Auswahl
der Wahllokale nicht in eigener Verantwortung trifft ist sie aufgefordert, in diesem Sinne
aktiv zu werden.

Begründung

Menschen sind nicht behindert, Menschen werden behindert. Mit der – leider viel zu späten –
Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat nun endlich auch die
Bundesrepublik Deutschland die Rechtsgrundlage geschaffen, Barrieren abzubauen.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die selbstständige Teilnahme an Wahlen. Etliche Wahllokale
in Linden-Limmer sind jedoch nicht barrierefrei erreichbar. Dieser traurige Zustand muss nunmehr beendet werden.