Anfrage Nr. 15-2018/2018:
Geschwisterregelung in Krippe, Kita und Hort

Inhalt der Drucksache:

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Geschwisterregelung in Krippe, Kita und Hort

Durch die Abschaffung der KiTa-Gebühren zum 01.08.2018 wurde auf Initiative der Landesregierung ein großer Beitrag zur Entlastung der Eltern erreicht. Damit ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung und die Schulausbildung selbst gebührenfrei. Auf Initiative der Vorgängerlandesregierung sind nun auch die Studiengebühren abgeschafft worden.
Weitergehende Angebote wie Betreuungsplätze für unter dreijährige und Hortplätze unterliegen jedoch weiterhin der Entgeltregelung der Landeshauptstadt. In dieser ist auch eine sogenannte „Geschwisterregelung“ festgeschrieben. Nach dieser ist für das zweite Kind, sofern „Kinder des Entgeltpflichtigen gleichzeitig in von der Landeshauptstadt Hannover […] geförderten Kindertageseinrichtung[…] und Kindertagespflege betreut“ werden, „das halbe Betreuungsentgelt und alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.“ (§4, Nr.4 der Entgeltregelung)
Das Fortbestehen dieser Regelung ist wünschenswert, damit Eltern mit mehreren Kindern auch über diese Regelung entlastet werden.

Fragen an die Verwaltung:

1. Welche Auswirkungen hat die Novellierung des Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG) auf die Geschwisterregelung“?

2. Welche prozentualen Entgelte werden seit dem 01.08.2018 erhoben, wenn das älteste Kind einen Hortplatz, das mittlere Kind einen Betreuungsplatz 3-6 Jahre und das jüngste Kind einen Betreuungsplatz für unter dreijährige in von der LHH geförderten Einrichtungen nutzt?