Drucksache Nr. 15-2017/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Konzept – Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln
im Stadtgebiet
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.09.2012
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2017/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Konzept – Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln
im Stadtgebiet
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.09.2012
TOP 8.2.1.

Mit der Beschlussdrucksache 0199/2012 stellt die Verwaltung den Antrag, das Konzept „Wertstoffinsel“ im Stadtgebiet umzusetzen und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Ein privater Aufsteller von Altkleidercontainern hat gegen die Entscheidung der LH Hannover, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover kurz aha, als einziger Aufsteller von Altkleidercontainern in Hannover eine Sondernutzungserlaubnis erhält, geklagt. Der Kläger hat seine eingereichten Klagen gewonnen.

Da die Vergabe dieser Sondernutzungserlaubnis im Zusammenhang mit dem Konzept von aha und der LH Hannover „Wertstoffinseln“ im Stadtgebiet einzurichten steht fragen wir die Verwaltung:

1. Sieht das Konzept auch die Einrichtung von Wertstoffinseln durch aha unabhängig von der Aufstellung der Altkleidercontainer vor?
2. Könnte sich die LH Hannover auch eine Zusammenarbeit mit aha und einem durch eventuellen Losentscheid berechtigen privaten Aufsteller von Altkleidercontainern vorstellen?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der juristischen Auseinandersetzung mit dem Altkleidertextilverband.

Antwort

Zu 1. und 2.:
Das in der Drucksache Nr. 0199/2012 beschlossene Konzept sieht die Einrichtung von Wertstoffinseln im Stadtgebiet vor. Auf den Wertstoffinseln sollen die Wertstoffe Altglas, Alttextil und ggf. auch Altpapier im Verbund gesammelt werden. In der o.g. Drucksache wurde vom Rat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, aha eine Sondernutzungserlaubnis für die Flächen der Wertstoffinseln zur Aufstellung von Wertstoffcontainern der drei Wertstoffarten zu erteilen.



Aha hat einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altglas-, Alttextil- und Altpapiercontainern auf den festgelegten Wertstoffinseln gestellt. Dem Antrag von aha wurde gefolgt. Die Gründe sind in der Drucksache dargestellt. Es wurde aber bei der Entscheidung vor allem berücksichtigt, dass aha vertraglich mit dem Dualen System Deutschland verbunden ist und aus diesen Gründen sich für die Flächen der Wertstoffsammlung Altglas verantwortlich zeigt. Aus diesem Grund ist derzeit allein aha in der Lage, den gesamten Betrieb auf den Wertstoffinseln sicherzustellen. Aha ist für die Verwaltung Sondernutzungserlaubnisnehmer und verantwortlicher Betreiber. Die Stadt stellt deshalb Dritten keine Flächen für die Aufstellung von Wertstoff-Containern zur Verfügung. Dies würde auch dem Ratsbeschluss (Drucksache Nr. 0199/2012) zuwiderlaufen. Ob aha die Standorte ausschreibt und durch andere Unternehmer besetzen lässt, ist für das Verhältnis zur Landeshauptstadt Hannover nicht relevant. Dies schließt ggf. auch die Möglichkeit einer Losvergabe durch aha mit ein.

Zu 3.:
Der Alttextilentsorgungsverband Hannover und Umgebung wurde im Juni 2012 aufgefordert, sämtliche im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover befindlichen Alttextilcontainer zu beseitigen, da der neue Sondernutzungserlaubnisnehmer aha an den Wertstoffinseln Alttextilcontainer kurzfristig aufstellen wollte. Dagegen hat der Alttextilentsorgungsverband Klage eingereicht. Die Klage in diesem Eilverfahren wurde vom Verwaltungsgericht Hannover in der 37. KW abgelehnt. Die Verwaltung hat den Alttextilentsorgungsverband daraufhin aufgefordert, die in der Beseitigungsverfügung genannten Container bis zum 28.09.2012 abzubauen.