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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1577/2023 Verkehrsregelung Godshorner Damm
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Straße „Godshorner Damm“ im Teilabschnitt zwischen „Alt-Vinnhorst“ bis „Grashöfe“ eine Einbahnstraßenregelung möglichst aus Richtung „Alt Vinnhorst“ anzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen dem Bezirksrat alternative Möglichkeiten zur Verkehrssicherung vorgeschlagen werden. Um eine größtmögliche Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu gewährleisten, soll im o.g. Abschnitt ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) eingerichtet werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.