Anfrage Nr. 15-2016/2015:
Glyphosat auf öffentlichen Flächen

Inhalt der Drucksache:

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Glyphosat auf öffentlichen Flächen

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015


Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Herbizidwirkstoff. Der Einsatz von Glyphosat trägt damit wesentlich zum Rückgang der Biodiversität in der Kulturlandschaft bei. Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat Ende März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

Glyphosathaltige Mittel dürfen bereits nicht mehr auf befestigten Flächen (Terrassen, Wegen, Garageneinfahrten etc.) angewendet werden.
Es gibt allerdings Hinweise, dass insbesondere in Kleingartenanlagen und auf Sportplätzen
noch glyphosathaltige Herbizide ausgebracht werden.

Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Werden auf Sportanlagen glyphosathaltige Herbizide ausgebracht, wenn ja, für wann ist eine Einstellung des Herbizid-Einsatzes geplant?

2. Mit welchen Maßnahmen, trotz Verbot durch die Satzung des Kleingärtnerverbandes, geht die Verwaltung in Kleingartengebieten gegen die illegale Anwendung glyphosathaltiger Herbizide vor? Wäre eine regelmäßige Unterrichtung in der Kleingärtnerzeitung und anderen Medien über das Verbot der Anwendung hilfreich?

3. Gibt es von Seiten der Verwaltung Vorgaben/Verbote gegenüber den Pächtern von stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen beim Glyphosateinsatz?


Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stefan Winter