Antrag Nr. 15-2015/2023:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1905/2023 Luftreinhalteplan

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1905/2023 Luftreinhalteplan

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen: In Ergänzung des Luftreinhalteplans werden die folgenden Maßnahmen aufgenommen: Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für die folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte, sobald die rechtlichen Möglichkeiten hierfür gegeben sind: - Schulenburger Landstraße zwischen Nord-Bahnhof und Hainhölzer Markt (30 km/h) - Schloßwender Straße (40 km/h) - Arndtstraße (40 km/h).

Begründung

Der Luftreinhalteplan führt aus, dass der KFZ-Verkehr zu den Hauptverursachern von Feinstaub und CO2 Belastung zählt und dass Geschwindigkeitsbegrenzungen ein wirksames Mittel zur Reduktion dieser Belastung darstellen. Nachdem auf den Nebenstraßen in Wohngebieten bereits umfassend Tempo 30 Zonen eingerichtet sind, wird dieses Instrument bisher auf viel befahrenen Straßen kaum genutzt. Dabei führen auch viel befahrene Straßen durch zum Teil sehr enge Wohnbebauung. Hierzu zählen die o.g. Straßen bzw. Straßenabschnitte Schulenburger Landstraße, Schosswender Straße und Arndtstraße. Siehe hierzu auch Punkt 9.1.4 Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h für ausgewählte Straßen, Seite 27 des Luftreinhalteplans. Wünschenswert wäre ebenso eine dauerhafte Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf dem Bremer Damm. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass viel befahrene Straßen häufig von Menschen mit schmalem Budget bewohnt werden. So ist es auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit, in solchen Straßen für eine Verringerung der Belastungen durch Luftverschmutzung und Lärm zu sorgen.