Drucksache Nr. 15-2015/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Investitions- und Mietkosten für mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2015/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Investitions- und Mietkosten für mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.3.4.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schülern im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide deutlich gestiegen. Die betreffende Prognose der Verwaltung zur weiteren Entwicklung der Zahl an Schülerinnen und Schülern hat sich dabei wiederholt als zu konservativ erwiesen. In der Folge musste die Verwaltung vermehrt auf mobile Raumeinheiten zurückgreifen, um ausreichende Kapazitäten vorzuhalten. Laut dem kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 verfügt die Mehrzahl der im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide befindlichen Schulen über mobile Raumeinheiten.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Welche Schulen im Stadtbezirk verfügen aktuell über wie viele mobile Raumeinheiten und an welchen Standorten sind wie viele weitere mobile Raumeinheiten geplant oder in Umsetzung befindlich?

2. Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Investitions- und/oder (jährlichen) Mietkosten für die mobilen Raumeinheiten und über welche Zeiträume wurden die entsprechenden Verträge jeweils abgeschlossen?

3. Wie viele zusätzliche Plätze/Kapazitäten für Schülerinnen und Schüler wurden/werden durch die mobilen Raumeinheiten geschaffen und wie viele Plätze wurden/werden demgegenüber durch Neubauten in Massivbauweise geschaffen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:





Zu 1-3)
Zu 2.) Die Mietverträge werden für 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen.
Das ermöglicht ein kurzfristiges Reagieren auf eventuell sinkende
Schülerzahlen. Ausnahmen sind Container in den G9-Baumaßnahmen und Vorlaufcontainer, da hier die erforderliche Standzeit im Zuge der Baumaßnahme bekannt ist.

Zu 3.) Im Rahmen von G9 wird es an dem Gymnasium Herschelschule einen Anbau in Massivbauweise geben, um den zusätzlichen Bedarf des 13. Jahrgangs abzudecken.
Des Weiteren wird an der IGS Vahrenheide-Sahlkamp ein Gebäude in Modulbauweise errichtet, das Platz für 4 Klassenräume, einen Mehrzweckraum, einer Lehrerstation und WC-Anlagen bietet.