Informationen:
Beratungsverlauf:
- 28.09.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
- 16.11.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Einzahlungen | Auszahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Parken am Fahrbahnrand reichte häufig bis in die Kurvenbereich der einmündenden Straßen hinein. Dieses übermäßige Fahrbahnrandparken erschwerte den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahnen. Außer in den Bereichen des nicht benutzungspflichtigen Radweges fehlen zudem abgesenkte Bordsteine. Insbesondere im Knotenpunktbereich der Hufelandstraße ist die Querung der Liepmannstraße für Fußgänger baulich nicht optimal ausgestaltet. Im Knotenpunkt Auf dem Brinke ist eine Überquerung der Fahrbahn Liepmannstraße aufgrund der bestehenden baulichen Anlage des Parkstandes zur anliegenden Grünanlage nicht möglich.
Anlässlich vorausgegangener verkehrslenkender Maßnahmen, die infolge von Bautätigkeiten erforderlich waren, wurde das Längsparken im zuvor beschriebenen Bereich der Liepmannstraße mehrmalig in ein Schrägparken umgeordnet. Die bislang bestehende Fahrbahnbreite konnte durch die geänderte Parkanordnung merklich reduziert werden. Nach Bewährung der Parkordnung wurde diese nach den Bautätigkeiten in einem ersten Schritt zunächst nur mit einer Markierung übergangsweise ausgeführt.
Die Schrägparkanordnung führt dazu, dass nun in den Kurvenbereichen der Knotenpunkte sehr große nicht mehr notwendige Fahrbahnbereiche durch vorgezogene Seitenbereiche anderen Nutzungen verfügbar gemacht werden können. Die Übergänge von nicht befahrbaren zum befahrbaren Fahrbahnbereich wurden lediglich durch markierte Begrenzungslinien den Fußgängern kenntlich gemacht. Um die Verkehrssicherheit in diesen Bereichen weiter zu verbessern, sollen die Fahrbahnbegrenzungen nun baulich hergestellt werden. Fußgänger können sicher bis an den Fahrbahnrand herantreten und so an den parkenden Kraftfahrzeugen entlang Einsicht auf den Fahrverkehr nehmen. Die Strecken der Fahrbahnüberquerungen werden durch diese bauliche Maßnahme erheblich verringert. Neben Bordsteinabsenkungen werden an den Querungsstellen taktile Element eingebaut um eine gute Orientierungsmöglichkeit zu gewährleisten.
Im Flächenbereich von drei möglichen Kfz-Stellplätzen wurden mit Einplanung von Fahrradbügeln Stellflächen für das Abstellen von Fahrrädern ausgewiesen. Die Überprüfung des Bestandes der Ver- und Entsorgungsleitungen in den umzugestaltenden Bereichen ergab, dass mit vertretbarem Aufwand keine zusätzlichen Baumbepflanzungen möglich sind.
4. UVP
Negative Auswirkungen des Naturhaushaltes sind durch den Umfang der Maßnahme ausgeschlossen.
5. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, 2016 die Ausschreibung sowie die Beauftragung der Baumaßnahme durchzuführen und nachfolgend die Bauarbeiten durchzuführen.