Drucksache Nr. 15-2015/2016:

Umbau östlicher Knotenpunkt Liepmannstraße / Auf dem Brinke und des westlichen Knotenpunktbereiches Liepmannstraße / Hufelandstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2015/2016
1
 


Umbau östlicher Knotenpunkt Liepmannstraße / Auf dem Brinke und des westlichen Knotenpunktbereiches Liepmannstraße / Hufelandstraße

Antrag,


der Umgestaltung von Teilflächen der Fahrbahn Liepmannstraße zur Nebenanlage in den vorgenannten Knotenpunktbereichen, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von 108.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 108.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -108.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -108.000,00 €
Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 14.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Maßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages und Darstellung der Baumaßnahme

Der Fahrbahnquerschnitt der Liepmannstraße ist, obwohl bereits durch das einseitige Längsparken am nördlichen Fahrbahnrand eingeengt, in seiner Breite überdimensioniert. Dies führte ursächlich mit dazu, dass die Straße regelmäßig nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit befahren wurde.

Das Parken am Fahrbahnrand reichte häufig bis in die Kurvenbereich der einmündenden Straßen hinein. Dieses übermäßige Fahrbahnrandparken erschwerte den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahnen. Außer in den Bereichen des nicht benutzungspflichtigen Radweges fehlen zudem abgesenkte Bordsteine. Insbesondere im Knotenpunktbereich der Hufelandstraße ist die Querung der Liepmannstraße für Fußgänger baulich nicht optimal ausgestaltet. Im Knotenpunkt Auf dem Brinke ist eine Überquerung der Fahrbahn Liepmannstraße aufgrund der bestehenden baulichen Anlage des Parkstandes zur anliegenden Grünanlage nicht möglich.

Anlässlich vorausgegangener verkehrslenkender Maßnahmen, die infolge von Bautätigkeiten erforderlich waren, wurde das Längsparken im zuvor beschriebenen Bereich der Liepmannstraße mehrmalig in ein Schrägparken umgeordnet. Die bislang bestehende Fahrbahnbreite konnte durch die geänderte Parkanordnung merklich reduziert werden. Nach Bewährung der Parkordnung wurde diese nach den Bautätigkeiten in einem ersten Schritt zunächst nur mit einer Markierung übergangsweise ausgeführt.

Die Schrägparkanordnung führt dazu, dass nun in den Kurvenbereichen der Knotenpunkte sehr große nicht mehr notwendige Fahrbahnbereiche durch vorgezogene Seitenbereiche anderen Nutzungen verfügbar gemacht werden können. Die Übergänge von nicht befahrbaren zum befahrbaren Fahrbahnbereich wurden lediglich durch markierte Begrenzungslinien den Fußgängern kenntlich gemacht. Um die Verkehrssicherheit in diesen Bereichen weiter zu verbessern, sollen die Fahrbahnbegrenzungen nun baulich hergestellt werden. Fußgänger können sicher bis an den Fahrbahnrand herantreten und so an den parkenden Kraftfahrzeugen entlang Einsicht auf den Fahrverkehr nehmen. Die Strecken der Fahrbahnüberquerungen werden durch diese bauliche Maßnahme erheblich verringert. Neben Bordsteinabsenkungen werden an den Querungsstellen taktile Element eingebaut um eine gute Orientierungsmöglichkeit zu gewährleisten.

Im Flächenbereich von drei möglichen Kfz-Stellplätzen wurden mit Einplanung von Fahrradbügeln Stellflächen für das Abstellen von Fahrrädern ausgewiesen. Die Überprüfung des Bestandes der Ver- und Entsorgungsleitungen in den umzugestaltenden Bereichen ergab, dass mit vertretbarem Aufwand keine zusätzlichen Baumbepflanzungen möglich sind.

4. UVP

Negative Auswirkungen des Naturhaushaltes sind durch den Umfang der Maßnahme ausgeschlossen.

5. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, 2016 die Ausschreibung sowie die Beauftragung der Baumaßnahme durchzuführen und nachfolgend die Bauarbeiten durchzuführen.

66.21 
Hannover / 16.08.2016