Drucksache Nr. 15-2015/2012 S1:
Änderung der Abholtermine Gelber Sack für Linden-Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2015/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderung der Abholtermine Gelber Sack für Linden-Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.11.2012
TOP 7.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover – kurz aha – Gespräche zu führen, die das Ziel haben, dass die Abholung des Gelben Sacks in Linden-Süd wöchentlich am gleichen Wochentag wie die Abholung des Altpapiers erfolgt.

Entscheidung

Der Beschluss des Bezirksrats wurde dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zugeleitet. Dem Antrag kann nach Mitteilung von aha nicht gefolgt werden. Dazu wurde der Verwaltung von aha Folgendes mitgeteilt:

Die Sammlung von Leichtverpackungen liegt im Verantwortungsbereich der Dualen Systeme Deutschland GmbH (DSD). Die DSD bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgage verschiedener Entsorgungsunternehmen, die ihre Sammelleistung im Rahmen einer Ausschreibung anbieten müssen. Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Hannover hat hier der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover die Beauftragung erhalten. Als Leistungsbeschreibung dient eine Systembeschreibung, die Grundlage der Kalkulation ist. In dieser vom Auftraggeber vorgegebenen Systembeschreibung wird eine 14-tägliche Abfuhr vorgeschrieben, die als Standard im gesamten Bundesgebiet vorgesehen ist.

In einigen wenigen Stadtteilen von Hannover gelang es dem Zweckverband in Gesprächen mit DSD die wöchentliche Abfuhr einzufordern (z.B. Linden-Mitte). Für die Masse der Sammelgebiete blieb es jedoch mit Hinweis auf die zusätzlichen Kosten entgegen der Forderung bei der 14-täglichen Abfuhr. Eine weitergehende Sammlung durch aha wäre letztlich durch die Kunden zu finanzieren. Eine Subventionierung der Kosten seitens aha durch die allgemeine Abfallgebühr ist aus gebührenrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zurzeit sieht aha keine Möglichkeit, den Abholrhythmus im Stadtteil Linden-Süd zu verkürzen.