Antrag Nr. 15-2015/2011 N1:
Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel

Antrag

Der Stadtbezirksrat führt jeweils zu Beginn seiner Sitzungen vor Eintritt in den sachlichen Teil der Tagesordnung eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde nach § 31 der Geschäftsordnung (GO) des Rates durch. Die Einwohnerfragestunde soll 30 45 Minuten nicht überschreiten.

Begründung

§ 31 Abs. 1 der GO des Rates sieht vor, dass der Stadtbezirksrat beschließen kann, einen in der jeweiligen Tagesordnung zeitlich bestimmten Sitzungsabschnitt für eine Einwohnerfragestunde zu verwenden.
Der Stadtbezirksrat sollte von der Einwohnerfragestunde als Instrument der Bürgerbeteiligung Gebrauch machen. Er knüpft damit an die Handhabung in der vergangenen Wahlperiode an. Die vormalige Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde hat sich in dieser Form bewährt.