Drucksache Nr. 15-2014/2007:
Bebauungsplan Nr. 1624, Steckerstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2014/2007
3
 

Bebauungsplan Nr. 1624, Steckerstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1624
    - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche (Kinderspielplatz) und öffentlicher Verkehrsflächen-
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Die Planung hat keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 613 vom 20.02.1974 ist aufgrund eines kommunalrechtlichen Formfehlers nicht rechtsverbindlich geworden. Für den Bereich liegt deshalb kein gültiger Bebauungsplan vor. Der Bereich liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für diesen Bereich soll den Formfehler heilen und eine Nachverdichtung regeln. Diese Nachverdichtung ist eine Maßnahme zur Innenentwicklung; der Verwaltungsausschuss hat deshalb mit Aufstellungsbeschluss vom 14.06.2007 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 1624 das beschleunigte Verfahren nach
§ 13a BauGB anzuwenden (siehe auch Abschnitt 7 der Anlage 2 zu dieser Drucksache).

Für das Gebiet wurde bereits im September 2000 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Ziele der Planung waren den heutigen sehr ähnlich, haben sich jedoch insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung der geplanten Spielplatzfläche verändert. Folgende Änderungen gegenüber dem Bebauungsplan 613 sind vorgesehen:

- Die großflächige Erweiterung des bestehenden Kinderspielplatzes nach Norden wird aufgegeben. Ein derartiger Bedarf ist in diesem Bereich nicht festzustellen.

- Das bestehende Gebäude an der Klusmannstraße 3, das zuvor von der Spielplatzerweiterung überplant war, soll erhalten bleiben.

- Die im Bebauungsplan Nr. 613 angedachte Verbreiterung der Steckerstraße und der Klusmannstraße ist für das Verkehrsaufkommen in dem Bereich nicht erforderlich und wird deshalb verworfen.

- Die im Südwesten geplante vierstöckige Bebauung entspricht ebenfalls nicht mehr den aktuellen Planungszielen. Über die Festsetzungen des Bestandes hinaus soll der Bau von Einfamilienhäusern ermöglicht werden.

61.12 
Hannover / 14.08.2007