Anfrage Nr. 15-2012/2018:
Hundeauslauf am Kronsberg Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Hundeauslauf am Kronsberg Nord

Der Drucksache Nr. 15-3006/2017 F1 ist zu entnehmen, dass der B-Plan 1551 am Nordrand des geplanten Wohngebiets nahe der Von-Escherte-Straße eine öffentliche Spiel- und Erholungsfläche vorsieht, die breiter als die bislang dort verlaufende Grünverbindung ist. Bei der Gestaltungs-planung der Fläche könne geprüft werden, ob hier eine Hundeauslauffläche sinnvoll integriert werden kann. Ob bei Überbauung der bis dahin vorhandenen Auslauffläche erst einmal eine temporäre Ausweichmöglichkeit angeboten werden kann, werde bis dahin geprüft.

Der Zugang zu den Hundeauslaufwegen ist derzeit vom Wohngebiet Kronsberg-Nord nur eingeschränkt möglich. In Höhe Rehbuschfeld steht ein Verbotsschild, dass Fußgänger*innen (und damit auch Hundebesitzer*innen) und Radfahrer*innen die Durchquerung des provisorisch asphaltierten Straßenabschnittes verbietet.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
· Wie weit ist die Prüfung fortgeschritten, ob für die bisherige Auslauffläche eine temporäre Ausweichmöglichkeit angeboten werden kann?
· Kann in die im B-Plan 1551 am Nordrand des geplanten Wohngebiets vorgesehene öffentliche Spiel- und Erholungsfläche eine Hundeauslauffläche sinnvoll integriert werden?
· Kann das Verbotsschild für Radverkehr und Fußgänger*innen an der Straße Rehbuschfeld vorläufig entfernt werden, bis weitere Baumaßnahmen ein solches Verbot wieder notwendig erscheinen lassen?