Anfrage Nr. 15-2011/2004:
Verbotswidrige Einfahrt von der Beethovenstraße in die Fußgängerzone Davenstedter Str.

Inhalt der Drucksache:

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Verbotswidrige Einfahrt von der Beethovenstraße in die Fußgängerzone Davenstedter Str.

Anfrage

In der Bezirksratssitzung vom 12.05.2004 beantragte der Bezirksrat Linden-Limmer das Ende der Beethovenstraße zur Fußgängerzone Davenstedter Str. so umzugestalten, dass ein verbotswidriges Einfahren in die Fußgängerzone minimiert wird (DS-Nr.: 15-0865/2004)). In der Antwort auf diesen Antrag vom 31.08.2004 teilt die Verwaltung mit, dass dem Antrag zurzeit nicht gefolgt werden kann.

Diese Entscheidung wurde wie nachstehend begründet:
Es wurde vom FB Bauen - Tiefbau - geprüft, ob im Bereich der Beethovenstraße / Davenstedter Straße eine Sperrung durch Feuerwehrpoller ohne den Bau eines Wendehammers hergestellt werden kann. Die erforderlichen Zustimmungen aller zu beteiligenden Stellen und Ämter zur geplanten Maßnahme liegen derzeit noch nicht vor. Sobald die verwaltungsinterne Abstimmung abgeschlossen ist und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann die Maßnahme umgesetzt werden.
Eine kostenintensive bauliche Umgestaltung des v. g. Bereiches ist auf Grund fehlender Mittel ausgeschlossen.

Diese Antwort erscheint inhaltlich, sachlich und rechtlich nicht schlüssig. Die einzige Aussage, die klar ist, ist, dass eine Umgestaltung zurzeit aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist. Es fehlt die Aussage oder zumindest ein Hinweis darauf, welche Maßnahme im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess ist. Außerdem ist aus der Antwort nicht erkennbar, wie die Verwaltung mit dem Mangel, eine Straßenbaumaßnahme durchgeführt zu haben, die die Kraftfahrer fast nötigt, sich rechtswidrig zu verhalten, bis zum Beginn der geplanten Maßnahme umgehen will und welche Rechtsfolgen sie gegebenenfalls eingehenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen bei einem Fehlverhalten von Kraftfahrern ziehen will.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen sind geplant, um diesen baulichen Mangel, eine Sackgasse bebaut zu haben, ohne dass sie als eine solche straßenverkehrsrechtlich so genutzt werden kann, zu beheben und wie sieht der Zeitplan dazu aus?
2. Welche einfachen Lösungen, ohne größere Baumaßnahmen, sieht die Verwaltung, um nicht Kraftfahrer zu zwingen, gegen verkehrsrechtliche Vorschriften zu verstoßen?

3. Wie geht die Ordnungsbehörde in der Zwischenzeit mit Ordnungswidrigkeits-
anzeigen um, die gegen Kraftfahrer angestrengt werden, die sich wegen der baulichen Situation genötigt sahen, diesen Verkehrsverstoß zu begehen?