Drucksache Nr. 15-2008/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Leinenzwang am Kronsberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.09.2018
TOP 5.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2008/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Leinenzwang am Kronsberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 12.09.2018
TOP 5.1.2.

Auf dem Hugo-Knappworst-Weg und Paul-Theile-Weg herrscht überwiegend ganzjährig Leinenzwang. Leider wird dies (gefühlt) von jedem zweiten Hundebesitzer missachtet. Der Verstoß von Hundebesitzern gegen den sinnvollen Leinenzwang wird insbesondere von Eltern mit Kleinkindern gerügt. Vor allem entlang des Hugo-Knappworst-Weges auf Höhe der Straße Hellenkamp. Hier wohnen im Bereich Haverkamp, Hellenkamp und Treppenkamp sehr viele Familien mit kleinen Kindern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie häufig kontrolliert bisher die Verwaltung entlang der oben genannten Wege den Leinenzwang?
2. Kann zukünftig besonders in den späten Nachmittagsstunden/frühen Abendstunden der Leinenzwang entlang des Hugo-Knappworst-Weges auf Höhe der Straße Hellenkamp und im unmittelbar dort angrenzenden Park Kattenbrook verstärkt kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche alternativen Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen um den
Leinenzwang hier durchzusetzen?

Text der Antwort

Zu 1.): Der städtische Ordnungsdienst hat im Juni aufgrund von Hinweisen auf Verstöße gegen den Leinenzwang einige Male morgens und vormittags am Hugo-Knapphorst-Weg und Paul-Theile-Weg kontrolliert. Während der Bestreifung konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden. Da sich der Ordnungsdienst noch im Aufbau befindet, noch nicht über die endgültige Personalstärke verfügt und auch noch keine Dienstfahrzeuge besitzt, wurde dann von weiteren Kontrollen abgesehen.

Zu 2. und 3.): Die Verwaltung wird diese Bezirksratsanfrage zum Anlass nehmen, den betreffenden Bereich, insbesondere in der Zeit von 17:00 h bis 20:00 h erneut verstärkt zu bestreifen.